Velodiebe vor Gericht

Ein international operierendes Trio verübte vor zwei Jahren Einbrüche bei Velohändlern in den Kantonen Aargau und Zürich. Nun stand die Bande vor Gericht. Dabei kamen interessante Details ans Licht.

no-image

Laurens van Rooijen
08.04.2020

Der Durchschnittswert neuer Velos, insbesondere sportlicher Modelle und E-Bikes, ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Das treibt nicht nur die Umsätze in neue Höhen, sondern lockt auch unwillkommene Interessenten an: Immer wieder werden Velohändler das Opfer von professionellen Diebesbanden.

Das ist doppelt ärgerlich: Einerseits muss die gestohlene Ware rasch ersetzt werden. Andererseits drohen dem Händler Mehrkosten, sei es als Investition in besseren Schutz gegen Einbrecher oder als höhere Prämien bei der Versicherung.

Bande vor Gericht

Drei Männer aus dem Baltikum – zwei Brüder aus Lettland und ein Litauer – standen diese Woche vor dem Bezirksgericht Horgen. Ihnen wird zur Last gelegt, Mitte Mai 2018 in ein Velogeschäft am linken Zürichseeufer und in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai des selben Jahres in ein weiteres Velogeschäft im Aargau eingebrochen zu sein.

Im ersten Fall wurden 35 Fahrräder im Gesamtwert von 207'000 Franken gestohlen, im zweiten 38 Zweiräder im Wert von 219'000 Franken. Nach ihren Beutezügen fuhren die drei Balten über die Grenze nach Weinheim bei Heidelberg, Deutschland, wo sie eigens eine Halle als Zwischenlager für ihr Beutegut angemietet hatten.

Zoll schnappt Diebe

Noch bevor das Trio ihr wertvolles Beutegut nach Litauen transportieren konnte, schlug der Zoll zu: Bis auf ein Velo konnte die gesamte Ware beschlagnahmt und an die rechtmässigen Besitzer retourniert werden – also für einmal ein kleines Happy End.

Dass die Diebesbande aufflog, war übrigens reiner Zufall: Einer der beiden Letten stand unter dem Verdacht, in den Schmuggel von 200 Kilogramm Kokain involviert zu sein. Darum wurde sein Telefon überwacht. Und per Telefon tauschte sich der Verdächtige mit seinem Bruder über Details des Einbruchs im Kanton Zürich aus.

Das Urteil gegen die drei Balten soll am Dienstag nach Ostern öffentlich gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl und schwerer Geldwäscherei Strafen von 60 Monaten für den Litauer sowie 30 beziehungsweise 12 Monate für die beiden lettischen Brüder. Während diese ein Teilgeständnis abgelegt und tiefere Strafen gefordert haben, fordert der Anwalt des Litauers einen Freispruch.

Foto: ZVG