Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
06.11.2023
Die EU belegt aus China importierte E-Bikes mit einem Strafzoll. Die Massnahme läuft im Januar 2024 aus. Die Importeurs-Vereinigung Leva-EU wehrt sich gegen eine Weiterführung der Antidumping-Massnahmen.
Laurens van Rooijen,
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(lvr@cyclinfo.ch)
News,
06.11.2023
Die EU hat 2018 Strafzölle auf E-Bikes aus China verhängt, um die europäische Industrie zu schützen. (Foto: ZVG)
Im Sommer 2018 verhängte die EU-Kommission Antidumping-Strafzölle auf in China gefertigte E-Bikes – und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren. Diese Massnahme sollte die europäischen Unternehmen stärken und ausserdem einen Anreiz dafür schaffen, die Produktion von Fahrrädern und Elektrovelos nach Europa zurückzuholen.
Am 19. Oktober lief die Frist für Anträge zur Überprüfung dieser Strafzölle ab, eine Voraussetzung für deren Verlängerung. Ob ein solcher Antrag eingegangen ist, steht im Moment nicht fest.
Als Vereinigung der Importeure leichter Elektrofahrzeuge geht Leva-EU aber davon aus, dass die European Bicycle Manufacturers‘ Association (EBMA) genau dies getan hat und warnt in einer Pressemitteilung vor den Auswirkungen dieses Schritts.
In den kommenden Monaten entscheidet sich, ob in China gefertigte E-Bikes beim Import in die EU weiterhin mit Antidumping-Strafzöllen belegt werden. (Foto: Georg Eiermann, Unsplash)
Laut Leva-EU schafften die Antidumping-Massnahmen gegen E-Bikes aus China nicht die gleichen Wettbewerbsbedingungen, die EBMA und EU-Kommission vorgeblich anstrebten. Die europäische Fahrradbranche sei nicht dazu in der Lage, die Nachfrage nach E-Bikes zu decken.
Eine Verlängerung der Antidumping-Massnahmen könne demnach dazu führen, dass E-Bikes im EU-Raum teurer und damit unattraktiver würden. Zudem schaden die Zölle laut Leva-EU vielen europäischen Unternehmen, die in China fertigen lassen.
Deshalb bietet die Vereinigung am 16. November die Möglichkeit, das Thema bei einem Treffen in Brüssel zu vertiefen.
Die im Sommer 2018 beschlossenen Antidumping-Strafzölle der EU liessen die E-Bike-Importe aus China zusammenbrechen. (Quelle: Eurostat)
Ein Antrag auf Überprüfung muss laut Leva-EU ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die daraus resultierende Schädigung der europäischen Unternehmen anhalten oder erneut auftreten würden, wenn die Massnahmen ausser Kraft träten. Leva-EU bezweifelt dies.
Der Europäische Rechnungshof bestätigte zwar 2020 in einem Bericht positive Effekte für europäische Unternehmen, bezog sich dabei aber nicht auf Forschungsergebnisse, sondern unter anderem auf Interviews mit Interessensgruppen und eine Studie der EBMA. Die Importeursvereinigung Leva-EU fordert darum eine objektivere Bewertung.

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