Wer sich nicht an geltende Verkehrsregeln hält, wird gebüsst, sofern er oder sie von der Polizei erwischt wird. Die Stadtpolizei Zürich ahndete im Jahr 2022 rund 910'000 Gesetzesübertretungen. Die Gebüssten bezahlten für ihre Vergehen insgesamt 61,3 Millionen Franken.
Weniger als ein Prozent der Gebüssten fahren Velo
Zürichs Velofahrende stehen im Ruf, sich um Gesetzesregeln zu foutieren. Doch die Statistik der Stadtpolizei zeigt, dass sie weniger als ein Prozent aller Gebüssten ausmachen.
Im vergangenen Jahr verteilte die Polizei insgesamt 6618 Ordnungsbussen an Personen auf Velos, E-Bikes oder E-Trottinetts, wie der Mediendienst der Stadtpolizei auf Anfrage von Velojournal erklärt. Eine nur auf Velofahrende bezogene Bussennstatistik gibt es nicht.
Welche Verkehrsregeln brechen Velofahrende am meisten?
Velojournal hat die Bussenstatistik ausgewertet. Insgesamt wurden gegen Velo-, E-Bike- und E-Trotti-Fahrende Ordnungsbussen in der Höhe von 276'290 Franken ausgesprochen. Die Statistik listet 52 geahndete Vergehen auf.
Die Top 10 der Velosünden
Diese Verkehrsregeln wurden am meisten missachtet:
- Unerlaubtes Befahren des Trottoirs (exklusiv E-Trottinett): 1633 Bussen à 40 Franken
- Nichtbeachten eines Lichtsignals: 1555 Bussen à 60 Franken
- Nichtbeachten des Vorschriftssignals Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen: 901 Bussen à 30 Franken
- Fahren ohne Licht bei beleuchteter Strasse nachts: 630 Bussen à 40 Franken
- Überschreiten signalisierte Höchstgeschwindigkeit mit Motorfahrrad/E-Rikscha: 611 Bussen à 30 Franken
- Nichtbeachten des Vorschriftssignals «Einfahrt Verboten»: 394 Bussen à 30 Franken
- Nicht vollständiges Anhalten bei Stopp-Signalen (Rollstopp): 163 Bussen à 30 Franken
- Benützen eines Fussweges ohne abzusteigen: 110 Bussen à 30 Franken
- Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt: 81 Bussen à 40 Franken
- Nichtbeachten des Vorschriftssignals «Fussgängerzone»: 80 Bussen à 30 Franken







