Ob sie für ihre Liegenschaft einen Velounterstand, eine Tiefgarage oder einen Töff-Parkplatz erstellen, bleibt Hauseigentümern bald selbst überlassen. Der Zürcher Kantonsrat hat am 25. November über den «Parkplatz-Kompromiss» getagt und sich auf eine velofreundliche Lösung geeinigt. Dabei wird das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich offener formuliert, was den Bau von Veloabstellplätzen anstelle von Autoparkplätzen ermöglicht.
Geltendes Recht veraltet
Konkret wird die Formulierung «Motorfahrzeuge» aus dem PBG gestrichen, sodass beim Bau von Liegenschaften weiterhin Parkplätze geplant werden müssen, diese aber einem beliebigen Verkehrsmittel zugesprochen werden können. Bis anhin galt: Pro Wohnung ein Parkplatz für Motorfahrzeuge. Nun können Bauherrinnen statt der zwingenden Garage oder dem Auto-Unterstand auch ein Velohäuschen erstellen.
Im Kantonsrat ist man sich einig, dass das aktuell geltende Recht aus den 1990er-Jahren veraltet ist. Die neue Regelung entspricht Mobilitätsbedürfnissen im urbanen Raum besser und räumt Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum für ihre Bau- und Zonenordnungen ein. So stimmten alle Parteien den Grundzügen der Vorlage zu.
Gleichberechtigung mit Grenzen
Trotz dieser bemerkenswerten Einigung im Kantonsrat hat die Gleichberechtigung zwischen Autos und Velos anscheinend Grenzen. Parkplätze für Motorfahrzeuge müssen bereits jetzt grundsätzlich unterirdisch oder überdacht angelegt werden. Die FDP, die SVP wie auch die Mitte-Partei wollten diese Reglung im Sinne der Gleichberechtigung auf alle Verkehrsmittel übertragen. Die links-grüne Mehrheit setzte sich aber durch: Velo-Parkplätze müssen nicht zwingend gedeckt sein, was deren Bau vereinfacht und damit potenziell fördert.
Nicht nur die Überdachung, sondern grundsätzlich die Anforderungen an Abstellplätze für unterschiedliche Fahrzeuge werden gesondert festgelegt. Dies ebenfalls als Antwort auf einen Antrag von links-grün. So erklärte etwa Thomas Schweizer (Grüne) die Notwendigkeit spezifizierter Anforderungen wiefolgt: «Dass man das Auto nicht in die Garage trägt, ist selbstverständlich. Beim Velo ist dem nicht so».
Zugunsten der Mobilität
Ein Kompromiss wurde auch bezüglich der Zweckbindung der Parkplatz-Ersatzabgaben gefunden. Diese Zahlungen müssen Hauseigentümerinnen und Bauherren leisten, falls in einem Bauprojekt Parkplätze «nicht oder nur mit unverhältnismässig hohen Kosten» erstellt werden können. In diesem Fall entfällt das Parkplatz-Obligatorium und es werden Ersatzabgaben an die Gemeinde bezahlt. Diese Gelder darf die öffentliche Hand bis anhin für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder für den Bau von Parkraum einsetzen. Beides aber nur in unmittelbarer Umgebung des Bauvorhabens. Aufgrund dieser strikten Formulierung sind bis heute grosse Summen dieser Ersatzabgaben blockiert, wie insbesondere die SP erklärte. Mit der neutralen Formulierung, dass die Gelder nun «zugunsten der Mobilität» eingesetzt werden können, einigte sich der Rat auf einen weiteren Kompromiss.
Nachdem die Vorlage in der Redaktionskommission bearbeitet wurde, wird in einigen Wochen der Kantonsrat final über die Änderungen abstimmen. Dies nach vier Jahren Umsetzungsprozess, zwei parlamentarischen Initiativen und einem 700-seitigen Bericht. Ein bewegter Schauplatz, dieser Parkplatz.