Das Obergericht Zürich hat am 31. Mai Simone Brander vom Verstoss gegen die Covid-19-Verordnung des Bundes freigesprochen. Die SP-Stadträtin und Veloaktivistin war in erster Instanz vom Bezirksgericht Zürich zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt worden.
Pop-up-Velowege für Zürich
Grund für die Verurteilung war Simone Branders Teilnahme an einer Pop-up-Veloweg-Aktion von Umverkehr. Am 14. Mai 2020 hatten Aktivistinnen und Aktivsten der Organisation eine Spur der Gessnerallee in der Stadt Zürich temporär gesperrt.
Mit einfachen Mitteln wie orangen Verkehrspylonen und etwas Sprayfarbe verwandelten sie die Strasse innert weniger Minuten in einen breiten und sicheren Pop-up-Veloweg.
Die Aktion hatte ein juristisches Nachspiel. Brander sowie weitere Beteiligte wurden wegen Verstosses gegen das damals geltende Covid-19-Versammlungsverbot angezeigt. Das Bezirksgericht sprach Bussen aus.
Obergericht spricht alle Beschuldigten frei
Die Verurteilten wehrten sich dagegen und zogen die Urteile weiter. Das Obergericht Zürich sprach in der Folge am 20. Mai zwei Personen frei. Nun folgte auch für Brander ein Freispruch.
«Besonders erfreut sind wir über das Lob des Gerichtspräsidenten, dass wir eine kreative Form gefunden haben, unter Einhaltung der geltenden Covid-Massnahmen das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung wahrzunehmen und eine politische Forderung in den öffentlichen Raum zu tragen», kommentiert Umverkehr-Geschäftsleiter Silas Hobi das Urteil.







