Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
popup-veloweg,
News,
21.04.2022
Im Mai 2020 haben Aktivisten von Umverkehr eine Strasse in der Stadt Zürich in einen Pop-up-Veloweg umgewandelt. Daraufhin wurden sie verurteilt. Das Obergericht hat die Beschuldigten nun aber freigesprochen.
Fabian Baumann,
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21.04.2022
Die Aktivisten von Umverkehr verwandelten die Strasse innert 10 Minuten in einen Pop-up-Veloweg. (Foto: Julie Nielsen)
Am 14. Mai 2020 haben Aktivisten von Umverkehr eine Spur der Gessnerallee in der Stadt Zürich temporär gesperrt. Mit einfachen Mitteln wie orangen Verkehrspylonen und etwas Sprayfarbe verwandelten sie die Strasse innert weniger Minuten in einen breiten und sicheren Pop-up-Veloweg.
Die Aktion hatte für die Beteiligten ein juristisches Nachspiel. Wegen Verstoss gegen das damals geltende Covid-19-Versammlungsverbot wurden zwei Personen vom Bezirksgericht Zürich zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Die Verurteilten zogen das Urteil weiter. Vor dem Zürcher Obergericht haben sie nun einen Sieg errungen. Am 20. Mai 2022 wurden die zwei Umverkehr-Aktivisten freigesprochen. Sie hätte allerdings Glück gehabt, liess das Gericht verlauten.
Ausschlaggebend für den Freispruch war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom März. Der EGMR stufte darin das absolute Veranstaltungsverbot zu Beginn der Covid-19-Pandemie als Verletzung der Versammlungsfreiheit ein.
Weil die Umverkehr-Aktion just in diese Zeit fiel, sprach das Obergericht die zwei beschuldigten Aktivisten frei. Das Urteil sei aber explizit weder als Freipass für Covid-Massnahmengegner noch als Freipass für die Behinderung des motorisierten Individualverkehrs zu verstehen, so das Gericht.

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