Neue Regeln für E-Bikes und Lastenvelos in der Schweiz

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für Elektrovelos und E-Lastenräder. Unter anderem dürfen mehr Kinder in Lastenvelos transportiert werden, das zulässige Gesamtgeweicht von Cargobikes steigt.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
E-Bike, News, 13.12.2024

Der Bundesrat hat am 13. Dezember neue Regeln für Elektrovelos verabschiedet. Die Revision trägt den Titel «Verkehrsflächen für den Langsamverkehr» und soll das Velofahren sicherer machen. Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2025 in Kraft.

Neue Regeln für grosse Cargobikes

In der Schweiz gibt es künftig eine neue Kategorie für Elektrovelos, die «schweren Motorfahrräder». Dazu gehören Lastenräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, die neu ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 450 kg aufweisen dürfen.  Gleichzeitig wurde die bestehende Kategorie der «leichten Motorfahrräder» von maximal 200 kg auf 250 kg Gesamtgewicht erweitert.

Mehr Kinder im Lastenvelo

Angepasst hat die Schweizer Landesregierung auch die Vorschriften für den Kindertransport in Lastenrädern. Neu wird es möglich sein, bis zu vier Kinder auf einem Cargobike zu transportieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Lastenvelo auch über so viele «geschützte Kindersitzplätze» verfügt. Bisher war nur der Transport von maximal zwei Kindern auf der Ladefläche erlaubt.

Erweiterte Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad»

Das Verkehrssymbol «Fahrrad» gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.).

Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Wo ein Fahrverbot für Mofas signalisiert ist, dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren – neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Eine Übersichtstabelle des Bundesamts für Strassen Astra erklärt die neue Bedeutung der Radverkehr-Signalisation auf einen Blick.

Radwegbenützungspflicht gelockert

Ab Juli 2025 können lokale Behörden für schnelle E-Bikes und schwere Lastenvelos die Radwegbenutzungspflicht aufheben. Der Bundesrat hat mit den neuen Regeln zudem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um spezifische Parkfelder für Lastenräder und Velos mit Anhänger einrichten zu können.

Mindestalter für das Fahren mit E-Bikes nicht gesenkt

Von der Landesregierung nicht umgesetzt wurde die Idee, das Mindestalter für das Fahren mit E-Bikes auf 12 Jahre zu senken. Langsame Elektrovelos und E-Tretroller dürfen damit weiterhin erst am 14 Jahren (mit einem Führerausweis der Kategorie M) oder am 16 Jahren ohne Führerausweis gefahren werden.

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