Mit Licht durch die Dunkelheit

Mit der Zeitumstellung und dem Ende der Sommerzeit ist es abends früher dunkel. Umso wichtiger ist ein Velolicht. Pro Velo macht am 3. November in Basel und Zürich darauf aufmerksam.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 02.11.2022

Der 3. November ist der nationale Tag des Lichts. Pro Velo nutzt diesen Anlass, um Velofahrerinnen und Velofahrer mit Lichtaktionen zu sensibilisieren. 

Sowohl in Basel als auch in Zürich werden am Donnerstag, 3. November, Velofahrende auf die Gefahren beim Fahren im Dunkeln aufmerksam gemacht. In Basel können Interessierte kostenlos die Velobeleuchtung überprüfen lassen. In Zürich verschenkt Pro Velo Reflektoren. 

Basel

Auf dem Märtplatz werden am Abend in Zusammenarbeit mit dem Veloladen Marvelous die vorbeifahrenden Velos auf gute Sichtbarkeit kontrolliert und ein gratis Reparaturservice angeboten.

Laut Pro Velo beider Basel war letztes Jahr bei jeder zehnten Person das Licht nicht in Ordnung und es gab grosse Unterschiede bei der Helligkeit der Velolichter.

Zürich

Zwischen 17 und 20 Uhr können Velofahrende am General-Guisan-Quai Veloreflektoren abholen und ihr Glück am Glücksrad versuchen.

Velolichtregeln

In der «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS) ist geregelt, wie Velolichter beschaffen und platziert sein müssen.

Velos müssen demnach vorne ein weisses und hinten ein rot leuchtendes, ruhendes Licht haben. Dazu mindestens einen nach vorne und einen nach hinten gerichteten Rückstrahler mit einer Fläche von mindestens 10 cm2.

Pedalen müssen vorne und hinten ebenfalls Rückstrahler von mindestens 5 cm2 haben (ausgenommen sind Rennpedale und Sicherheitspedale).

Sowohl die Reflektoren als auch die Lichter müssen bei guter Witterung auf eine Distanz von 100 m sichtbar sein.

Wann muss das Licht eingeschaltet werden?

Als Faustregel gilt: Sobald die Strassenlaternen brennen, müssen auch Velofahrende das Licht am Velo einschalten. 

Das Strassenverkehrsgesetz hält fest: «Vom Beginn der Abenddämmerung an bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es einfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein.»

Spezialfall E-Bike

Seit dem 1. April 2022  müssen alle E-Bikes (auch E-Mountainbikes) das Licht auch am Tag eingeschaltet haben. Die Lichtpflicht gilt auf allen Strassen, aber auch Wegen und Trails, die öffentlich zugänglich sind.

 

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