Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
03.02.2021
Im Lockdown dürfen Fahrradwerkstätten offenbleiben. Aber nicht nur: Der Bund erlaubt bis Ende Februar auch den Verkauf bestimmter Produkte in Veloläden. Wir sagen, was geht und was nicht.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
03.02.2021
Fahrradläden dürfen aktuell keine Velos direkt vor Ort verkaufen. Bestimmtes Zubehör darf aber über den Ladentisch gehen und auf Werkstätten sind geöffnet. (Foto: Laurens van Rooijen)
Bis Ende Februar muss ein Grossteil der Detailhändler die Läden geschlossen halten. Der Bund erlaubt aber Ausnahmen, etwa für Fahrradgeschäfte. Diese dürfen – unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen – bestimmte Waren in den Läden anbieten und Kundinnen und Kunden beraten.
Aktuell verkauft werden dürfen beispielsweise Ersatzteile wie Veloschläuche, Pneus, Fahrradketten, Brems- und Schaltkabel. Aber auch für die Sicherheit auf dem Velo und im Strassenverkehr relevante Artikel wie Veloschlösser, Scheinwerfer, Helme und Reinigungsmittel dürfen über den Ladentisch gehen.
Wichtig: Auch bei reduziertem Betrieb im Ladenlokal gelten weiterhin die Tragepflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken und das Abstandhalten. (Foto: Laurens van Rooijen)
2rad-Schweiz-Geschäftsführer Daniel Schärer bestätigt, dass der Velohandel bestimmte Produkte im Laden verkaufen darf. «Das SECO hat mir bestätigt, dass den Kunden gewisse Produkte im Laden zugänglich gemacht werden dürfen und auch eine persönliche Beratung für diese Produkte erfolgen kann. Dabei geht es um Ersatzmaterial wie Bereifung, Ketten, Kabel, Schlösser, Reinigungs- und Schmiermittel sowie um Sicherheitskomponenten wie Helme, Leuchten und Schlösser», so Schärer.
Während bestimmtes Zubehör also in den Fahrradläden erhältlich ist, können Velos mindestens bis Ende Februar nicht direkt gekauft werden. Wer ein neues Fahrrad kaufen möchte, kann sich aber bei vielen Händler am Telefon oder online (auf der Webseite oder per Video-Chat) beraten lassen. Veloverkäufe per Click&Collect sind erlaubt. Und auch Probefahrten sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.

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