Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
01.11.2023
Bei Dunkelheit müssen Velofahrende mit Licht unterwegs sein. Für E-Bikes gibt es sogar eine Tagfahrlichtpflicht. Doch nicht alle Personen halten sich daran. Das kann gefährlich sein und teuer werden.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
01.11.2023
Am 2. November jährt sich der «Tag des Lichts» in der Schweiz zum 17. Mal. An diesem Datum erinnern die Polizei und Organisationen wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer daran, sich im Strassenverkehr sichtbar zu machen.
Laut BfU erhöht sich das Unfallrisiko für Velofahrerinnen und Fussgänger bei Dunkelheit deutlich. Nachts sei es für Rad- und E-Bike-Fahrende rund 1,5-mal höher als am Tag. Personen zu Fuss hätten in der Nacht gar ein doppelt so hohes Risiko.
Velofahrende sollten während der Wintermonate daran denken, ein Velolicht einzupacken – sofern kein Licht fix am Fahrrad montiert ist. Einer Auswertung der BfU zufolge ist in der Schweiz dennoch jede vierte Person auf dem Velo nachts oder in der Dämmerung ohne eingeschaltetes Licht unterwegs.
Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden, wie ein Blick auf die Bussenstatistik der Stadtpolizei Zürich zeigt. Im vergangenen Jahr wurden deswegen 630 Bussen verteilt.
Die «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS) legt fest, wie Velolichter beschaffen und platziert sein müssen. Fahrräder müssen demnach vorne ein weisses und hinten ein rot leuchtendes, ruhendes Licht haben. Dazu mindestens einen nach vorne und einen nach hinten gerichteten Rückstrahler mit einer Fläche von mindestens 10 cm2.
Die Pedale müssen vorne und hinten ebenfalls Rückstrahler von mindestens 5 cm2 haben (ausgenommen sind Rennpedale und Sicherheitspedale). Sowohl die Reflektoren als auch die Lichter müssen bei guter Witterung auf eine Distanz von 100 m sichtbar sein.
Wenn die Tage kürzer werden, gehört das Velolicht zwingend ins Gepäck. (Foto: Jerzy Kapelus, Unsplash)
Sobald die Strassenlaternen brennen, sollten auch Velofahrende das Licht am Velo einschalten. Das Strassenverkehrsgesetz sagt dazu: «Vom Beginn der Abenddämmerung an bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es einfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein.»
Wer nachts ohne Licht auf einer beleuchteten Strasse unterwegs ist, kann dafür mit 40 Franken gebüsst werden. Nächtliche Fahrten ohne Licht auf unbeleuchteten Wegen und Strassen werden mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken bestraft.
Seit dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes (auch E-Mountainbikes) das Licht auch am Tag eingeschaltet haben. Die Lichtpflicht gilt auf allen Strassen, aber auch Wegen und Trails, die öffentlich zugänglich sind.
Das Fahren ohne Licht wird mit einer Ordnungsbusse in Höhe von 20 Franken bestraft. An schnellen Elektrovelos muss das Licht fest verbaut sein. Langsame E-Bikes dürfen auch mit Akkulichtern ausgerüstet werden.
Velojournal hat zusammen mit dem «Kassensturz» zehn Akku-Aufstecklichtsets für den Gebrauch im täglichen Verkehr getestet. Mit welchem Licht wird man am besten gesehen?

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