Leserfrage: Im Artikel «Cargobikes auf Schweizer Strassen» heisst es, dass auf «schnellen» Lastenvelos, also Motorfahrrädern, nur ein Kind im Kindersitz mitgeführt werden darf. Die Formulierung erweckt den Eindruck, dass mit dem Kindersitz dabei ein Kindersitz auf dem Gepäckträger gemeint ist und nicht die dafür vorgesehenen Kindersitze im Lastenbereich des Lastenvelos.
«Schnelle» Lastenvelos sind selten. Ich besitze ein Riese & Müller «Load 75 HS». Vor dem Kauf habe ich abgeklärt, ob mit diesem Velo Kinder im Lastenbereich transportiert werden dürfen, da mir die Rechtslage ein wenig undurchsichtig schien. Sowohl von Händler- als auch Herstellerseite wurde mir zugesichert, dass Kinder im dafür vorgesehenen Lastenbereich transportiert werden dürfen.
Antwort des Experten
Auf sogenannt schnellen Elektrovelos darf nur ein Kind in einem sicheren Kindersitz mitgeführt werden (Art. 18 Bst. a VTS und Art. 63 Abs. 4 VRV). Weitere Sitzplätze für Erwachsene oder Kinder sind verboten.
Das von Ihnen erwähnte Lastenrad darf – abgesehen vom erwähnten einen Kindersitz – nur für den Lastentransport verwendet werden. Ich gehe dabei davon aus, dass der eine Sitz des Lastenvelos als geschützter Kindersitz gilt. Der andere muss frei bleiben.
Sie dürfen jedoch zusätzlich einen Veloanhänger anhängen und darin zwei Kinder transportieren. Das wären dann insgesamt drei Kinder. Die aktuellen Bestimmungen sind hier zu finden (gewisse Bestimmungen auf dem Blatt haben geändert, die betreffen aber nicht den Kindertransport).
Falls Sie Kinder «unerlaubt» transportieren, riskieren Sie eine Busse von 40 Franken. Im Falle eines Unfalls riskieren Sie eine Regressforderung der Versicherung. Zurzeit läuft eine Rechtsrevision in diesem Bereich. Der Bund will aber, was die schnellen Cargobikes anbelangt, bei der heutigen Regelung bleiben. Pro Velo fordert eine Liberalisierung.