Auf zwei- oder dreirädrigen Lastenvelos dürfen Kinder oder Waren transportiert werden. Sind die Cargobikes motorisiert (E-Lastenvelos), beträgt das aktuell zulässige Gesamtgewicht 200 kg.
Ob ohne oder mit Unterstützungsmotor dürfen Cargobikes dieselben Flächen wie Velos befahren. Eine Ausnahme bilden die schnellen Elektrovelos mit gelber Nummer, die auf Gehwegen mit dem Zusatzsignal «Velo gestattet» nur mit ausgeschaltetem Motor fahren dürfen.
Alle Lastenvelos dürfen auch auf Veloparkplätzen abgestellt werden. Autoparkplätze sind tabu, weil diese für sie nicht «grössenmässig bestimmt sind». Bald soll es aber möglich werden, Parkplätze mit einem neuen Symbol speziell für Lastenvelos und Velos mit Anhänger zu signalisieren.
Der Transport von Kindern auf geschützten Plätzen auf motorlosen Lastenvelos und «langsamen» E-Cargobikes ist auf zwei Kinder beschränkt. Zu beachten ist dabei, dass an dieses Gefährt kein zusätzlicher Kinder-Veloanhänger gehängt werden darf. Also entweder Kinder auf dem Spezialvelo oder Kinder im Anhänger. So oder so darf jedoch zusätzlich ein Kind «auf einem sicheren Kindersitz» transportiert werden. In der Summe sind dies dann drei Kinder.
Für die schnellen Elektro(lasten)velos, die nur einspurig sein dürfen, sind die Regeln anders: Hier darf zusätzlich zur Fahrerin oder dem Fahrer nur ein Kind im Kindersitz mitgeführt werden. Ein zusätzlicher Anhänger mit zwei Kindern ist jedoch erlaubt. Wie für alle Elektrovelos, sowohl die bis 25 km/h als auch die bis 45 km/h Tretunterstützung, gilt die Pflicht, das Licht auch tagsüber eingeschaltet zu haben.
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