Freizeitnetz
Eine derart vielversprechende Ausgangslage kann insbesondere das Freizeitnetz nicht in allen Kantonen aufweisen. Insbesondere für das Mountainbike-Netz fehlt vielerorts eine solide Basis. Im Kanton Tessin etwa gäbe es mehrere Mountainbike-Routen, die auch auf Schweiz Mobil erfasst seien, für die rechtliche Absicherung bestehe aber Handlungsbedarf. Deshalb habe der Kanton eine Änderung des kantonalen Waldgesetzes vorgeschlagen, welches auch die Mountainbike-Routen in die Gesetzgebung einbeziehen soll. Auch der Kanton Thurgau erarbeitet ein separates Mountainbike-Konzept. Dieses soll bis Sommer 2025 in die Vernehmlassung kommen. Weniger klar drückt sich die zuständige Stelle der Waadt aus: «Für das Mountainbike-Netz soll eine eigene Strategie entwickelt werden».
Behördenverbindliche Pläne
Die rechtliche Verankerung der Netze stellt eine zentrale Herausforderung dar. Gemäss Veloweggesetz müssen die neu bezeichneten Netze in behördenverbindlichen Plänen festgehalten werden. Dies nicht nur für die Strecken, sondern auch für Veloabstellanlagen. In vielen Kantonen befindet sich dieser Schritt noch in der Planungsphase oder ist erst teilweise umgesetzt. Der Kanton Graubünden gibt an, dass die Velonetze bereits abgebildet sind, die Abstellanlagen jedoch noch nicht offiziell in die Planungen integriert wurden. Ein umfassender Entwurf inklusive Abstellanlage ist etwa im Kanton Schwyz bereits in Erarbeitung.
In anderen Kantonen, wie etwa im Aargau, liegt die Verantwortung für die Planung der Veloabstellplätze grundsätzlich bei den Gemeinden. Diese müssen die Abstellplätze in ihre kommunalen Velonetze einarbeiten und in den behördenverbindlichen Plänen festhalten.
Enge Zusammenarbeit mit Interessensverbänden
Ein zentraler Aspekt des Veloweggesetzes ist die Beteiligung von Betroffenen und Interessensverbänden an der Planung. Während dies in einigen Kantonen bereits gängige Praxis ist, steht es in anderen noch am Anfang. Viele Kantone arbeiten gemäss eigenen Angaben eng mit Verbänden zusammen, die auf Schwachstellen hinweisen und Vorschläge für Verbesserungen machen. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden betroffene und interessierte Organisationen über sogenannte Echoräume in die Planung eingebunden. Aktuell läuft nach eigenen Angaben eine öffentliche Mitwirkung zur Anpassung des Sachplans Velowegnetz 2025 im Kanton Bern. Im Kanton Schwyz ist eine solche Beteiligung für Sommer 2025 geplant. Der Kanton gibt an, im Bereich der Velonetzplanung die Zusammenarbeit mit Interessenverbänden in Zukunft intensiviert und systematisiert suchen zu wollen.
Direkte Kommunikationswege statt «bikeable»
Eine weitere Möglichkeit für die öffentliche Mitwirkung bietet die Plattform «bikeable». Über die Online-Plattform können Schwachstellen wie auch gut gelöste Verkehrssituationen gemeldet werden. Gemäss eigenen Angaben kennen die Fachstellen in den Kantonen «bikeable» ausnahmslos. Nur wenige wie etwa der Kanton Luzern und Zug nutzen die Plattform allerdings aktiv. Der Kanton Aargau beispielweise hat keinen eigenen Zugang, konsultiert die Plattform allerdings jeweils zu Beginn eines neuen Strassenprojektes. Vielerorts wie beispielsweise in Freiburg würden die Einträge von den lokalen Interessensverbänden gesichtet und Schachstellenmeldungen an die kantonalen Stellen weitergereicht. Andernorts wie im Kanton Thurgau setzt man auf kurze Kommunikationswege und bevorzugt daher den direkten Austausch mit der Bevölkerung.
Was der aktuelle Stand der Planungsarbeiten in der Kantone für die Velofahrenden in der Praxis verändert, bleibt offen. Konkrete Beispiele nennt auf Anfrage von Velojournal kaum ein Kanton. Im Kanton Freiburg sei es noch zu früh für Praxisbespiele, da der Validierungs- und Konsultationsprozess noch laufe. Immerhin sind in der Waadt aktuell anscheinend vierzig Veloprojekte in verschiedenen Planungs- und Umsetzungsphasen. Es bleibt also spannend, auch in der zweiten Halbzeit.