Flyer zieht «Flyer» vor Gericht

Die Schweizer E-Bike-Marke Flyer hat rechtliche Schritte gegen ein US-Unternehmen in die Wege geleitet. Dieses hat in den USA verschiedene Elektrovelos unter dem geschützten Namen «Flyer» auf den Markt gebracht.

Laurens van Rooijen, Autor

Laurens van Rooijen, Autor (lvr@cyclinfo.ch)
News, 25.01.2024

Die Ursprünge des Schweizer E-Bike-Pioniers Flyer reichen bis in die Mitte der 90er-Jahre zurück. Mit dem Ausbau des Exportgeschäfts wurde auch der Markenname Flyer in diversen Märkten eingetragen und geschützt.

Dennoch hat der in Chicago ansässige Spielzeugfabrikant Radio Flyer Inc., Hersteller des ikonischen Leiterwagens «Little Red Wagon», nun E-Bikes unter dem geschützten Markennamen Flyer in den USA lanciert. Diese E-Bikes werden via Webshop direkt an Endkonsumentinnen und -konsumenten verkauft, kosten allesamt weniger als 2000 US-Dollar und haben im Hinterrad einen bürstenlosen Nabenmotor ohne jegliche Herstellerangabe verbaut, verbunden mit einem in Europa so rechtlich nicht zulässigen Gasgriff am Lenker.

Ein «Flyer» mit Billig-Komponenten

Auch die billige Schaltung von Shimano mit nur 7 Gängen, die mechanischen Tektro-Scheibenbremsen und die überbreiten Reifen spielen qualitativ deutlich eine Liga unter den Produkten der Schweizer Flyer AG.

Der helvetische E-Bike-Pionier hatte sich mit Radio Flyer Inc. schon vor Jahren darauf geeinigt, wer für welches Produkt den Namen Flyer verwenden dürfe. Weil sich Radio Flyer nicht an diese Abmachung gehalten hat, klagt die Flyer AG nun vor dem kantonalen Handelsgericht in Bern.

«Da leider eine Verwechslungsgefahr besteht und die Marke Flyer in den Vereinigten Staaten eingetragen und geschützt ist, mussten wir den rechtlichen Weg gehen», erklärt dazu Marco Alessandri, Head of Marketing bei Flyer auf Anfrage von Velojournal.

US-Konkurrent hat kein Markenrecht

Bezeichnend ist, dass Radio Flyer mit dem Versuch abgeblitzt ist, die Marke «Flyer» beim US-Patentamt eintragen zu lassen – weil die Flyer AG genau dies schon getan hat.

Als nächstes werden sich die Anwälte der zwei Unternehmen am 30. Januar vor dem Handelsgericht in Bern treffen. Sollte hier keine Einigung zwischen den Streitparteien erzielt werden, hat das Gericht eine Frist von einer Woche, um zu einem Entscheid zu gelangen und ein Urteil bekannt zu geben.

Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, ist bis zum Urteilsspruch nicht mit weiteren Statements von Seiten der Flyer AG zu rechnen.

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