EU macht vorwärts beim Velotransport im Zug

In der Europäischen Union müssen künftig alle neue und renovierten Züge über Velostellplätze verfügen. Eine entsprechende Verordnung hat das EU-Parlament am 1. Oktober verabschiedet.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 02.10.2020

Velos im Zug zu transportieren, ist kein leichtes Unterfangen. Und das nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa. Allzu oft ist es Passagieren nicht gestattet, Fahrräder mitzunehmen. Laut der European Cyclists’ Federation ECF ist das bei der Hälfte aller Schnellzugverbindungen zwischen grossen Städten im EU-Raum der Fall.

In Zukunft wird sich das ändern. Das Europäische Parlament hat Anfang Oktober eine neue Verordnung über die Rechte und Pflichten von Zugpassagieren verabschiedet. Diese verpflichtet Bahnbetreiber, in allen neuen und renovierten Zügen mindestens vier spezielle Plätze für Fahrräder bereitzustellen. Die ECF habe sich in den letzten drei Jahren intensiv für die Stärkung der bestehenden Verordnung eingesetzt, schreibt die Lobbyorganisation in einer Stellungnahme.

«Obwohl die endgültige Vereinbarung nicht den Erwartungen entspricht, begrüssen wir diese Änderung als einen Schritt in die richtige Richtung», sagt ECF Co-Geschäftsführerin Jill Warren. Ihre Organisation habe sich für acht Veloplätze starkgemacht. Der Rat habe die Bahnbetreiber aber zunächst gar nicht zu Fahrradplätzen verpflichten wollen. Vier Plätze pro Zug sind eine Kompromisslösung.

Bis Velos in allen Zügen mitgenommen werden können, dauert es aber noch eine ganze Weile. Die neuen Vorschriften treten vier Jahre nach Verabschiedung der Verordnung in Kraft.

Foto: ECF

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