Es gibt kein Recht auf öffentliche Parkplätze

Die Stadt Zürich will zugunsten der geplanten Velorouten viele Parkplätze in der blaue Zone abbauen. Anwohnerinnen und Gewerbetreibende wehren sich dagegen. Wohl vergeblich.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 24.02.2023

Damit die von der Stadt Zürich geplanten Velorouten umgesetzt werden können, will die Stadt sechstausend Parkplätze streichen. Ein möglicher Leitentscheid zeigt, dass die Stadt damit im Recht ist und so viele Parkplätze aufheben darf, wie für die Umsetzung der Velorouten erforderlich ist.

Parkplatzkonflikt

Gegen vier von fünf geplanten Velovorzugsrouten wurden nach der Planauflage Einsprachen erhoben. Die Einsprachen sind der Grund, warum die Umsetzung der Velovorzugsrouten Höngg, Schwamendingen, Oerlikon - Affoltern und Seefeld - Zollikon blockiert ist. Laut Tagesanzeiger ist der Hauptgrund für die Einsprache der mit den Vorzugsrouten geplante Abbau von Parkplätzen in der blauen Zone. 

Die Stadt darf Parkplätze abbauen

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerde von sechs Gewerbetreibenden an der Zurlindenstrasse in Wiedikon kürzlich vollständig zurückgewiesen. Laut dem Verwaltungsgericht gibt es keine rechtliche Verpflichtung, eine möglichst hohe Zahl von Parkplätzen auf öffentlichem Grund zu bewahren. Entsprechend darf das Tiefbauamt die Parkplätze wie geplant aufheben. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig.

Kein Recht auf öffentliche Parkplätze

Ein weiteres aktuelles Urteil, das vom Statthalter gefällt wurde, betrifft die Mühlebachstrasse im Seefeld. Auch dort sollen zwei Drittel der bestehenden Parkplätze weichen. Doch die Einsprache der Gewerbetreibenden und der Hauseigentümer ist ebenfalls abgewiesen worden. Der Statthalter merkt an, dass das öffentliche Interesse, die Situation fürs Velo zu verbessern, höher gewichtet werde als das Interesse einzelner Personen an öffentlichen Parkplätzen. Der Stadthalter weist wie das Verwaltungsgericht darauf hin, dass «kein Anspruch auf Beibehaltung öffentlicher Parkplätze» besteht. 

Leitentscheid

Diese zwei Urteile könnten wegweisend sein und alle weiteren Rekurse von selbst erledigen. Dies könnte zukünftig die Umsetzung der geplanten Vorzugsrouten zügig vorantreiben.

Die zuständige Stadträtin Simone Brander sagt auf Anfrage des Tagesanzeigers: «Ich hoffe, dass das Urteil einen beschleunigenden Effekt auf die Umsetzung der Velovorzugsrouten hat.» Erfreut zeigt sich auch Pro Velo Zürich. «Wir müssen endlich beginnen, Lebensqualität statt Parkplätze zu messen. Der eingeschlagene Kurs der Stadt wird nun auch juristisch gestützt», kommentiert Geschäftsleiterin Yvonne Ehrensberger. 

 

 

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