Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
25.08.2022
Ab 2023 ist in der Schweiz für die Einführung von Tempo-30-Zonen kein vorgängiges Gutachten mehr erforderlich. Das zumindest dann, wenn die Temporeduktion auf «nicht verkehrsorientierten Strassen» umgesetzt wird.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
25.08.2022
Städte und Gemeinden, die das Tempo auf Strassen reduzieren wollen, können das bald mit weniger bürokratischem Aufwand tun. (Foto: Karsten Paulick, Pixabay)
In der Schweiz wird es künftiger einfacher, auf Strassen Tempo 30 zu signalisieren. An seiner Sitzung vom 24. August hat der Bundesrat beschlossen, dass Behörden Tempo-30-Zonen «auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu ohne Gutachten errichten können».
Die Schweizer Landesregierung will damit bürokratische Hürden abbauen und die Schaffung von Tempo-30-Zonen vereinfachen. Bislang musste jeweils ein Gutachten erstellt werden, um das Tempo auf 30 km/h zu reduzieren.
Im selben Zug räumt der Bundesrat den Behörden auch mehr Ermessensspielraum ein. Tempo-30-Zonen können neu auch «zur Erhöhung der Lebensqualität» eingeführt werden.
Die neue Verordnung über die Tempo-30-Zonen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Senken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Strassen muss weiterhin behördlich verfügt und öffentlich gemacht werden.
Ferner zielt die Erleichterung explizit auf «nicht verkehrsorientierte Strassen» ab. Will heissen: Auf Hauptstrassen soll weiterhin primär Tempo 50 gelten.
Neu wird der Begriff der «verkehrsorientierten Strasse» im Strassenverkehrsrecht verwendet und definiert (Art. 1 Abs. 9 SSV). Dabei handelt es sich um Strassen, die primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für eine effiziente Verkehrsabwicklung bestimmt sind, indem sie sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte ermöglichen. Sie bilden das übergeordnete Netz. Im Gegensatz zum Bau- und Planungsrecht verzichtet der Bundesrat auf eine Verwendung des Begriffs «siedlungsorientierte Strassen». Im Verkehrsrecht genügt es, die Begriffe der «verkehrsorientierten» und «nicht verkehrsorientierten» Strassen zu verwenden.
Lösen Sie jetzt Ihr Velojournal-Abo für das Jahr 2024!
Jetzt bestellenAbonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
01. April bis 22. September 2024
Das Fahrrad – Kultobjekt – Designobjekt
Die Ausstellung stellt erstmals das Thema Fahrraddesign in den Mittelpunkt. Im Fokus liegt damit die...
01. April bis 25. Oktober 2024
Radlosigkeit
Monika Romer präsentiert in einem Mix aus gesungenen und gesprochenen Comedynummern ihren neuen...
04. Mai 2024
Wallfahren auf dem Velo
Pilgern lässt sich auch auf zwei Rädern. Die Velowallfahrt von Luzern nach Einsiedeln findet am Samstag, 4....
04. Mai 2024
Flink St. Gallen
«Flink» ist eine Mischung aus Fachkongress und Velojahrmarkt. Die Fachinputs laden Menschen aus der ganzen...
04. bis 05. Mai 2024
Trail Days Basel-Land
Der Velo- und Mountainbike Saisoneröffnungsevent für alle Altersgruppen und Leistungsniveaus.
Zu den TerminenCycljobs ist die Stellenbörse der Schweizer Velobranche. Neuer Job gesucht? Hier finden Sie ihn.
Offene Stellen ansehenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch