Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
09.03.2026
Der Kanton Luzern legt den Grundstein für seine Velo-Zukunft. Mit einem neuen kantonalen Velokonzept soll der Anteil des Veloverkehrs bis 2035 beinahe verdoppelt werden. Dazu läuft aktuell die öffentliche Mitwirkung.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
09.03.2026
Mit dem neu erarbeiteten Velokonzept will Luzern den Anteil des Velos am Gesamtverkehr im Kanton bis 2035 verdoppeln. (Foto: Kanton Luzern)
Der Kanton Luzern hat grosse Ambitionen: Der Veloanteil am Gesamtverkehr soll von derzeit 7,7 Prozent (Stand 2021) auf 15 Prozent im Jahr 2035 klettern. Die bisherige Planung basierte auf einem deutlich in die Jahre gekommenen Radroutenkonzept aus dem Jahr 1994.
Seit 2022 hat der Kanton deshalb an einem modernen Velokonzept gearbeitet. Es dient nicht nur dazu, die kantonalen Klima- und Mobilitätsziele zu erreichen, sondern setzt auch das neue Bundesgesetz über die Velowege (Veloweggesetz) um, das ein lückenloses Netz bis 2042 fordert.
Das Kernversprechen des neuen Veloinfrastrukur-Konzepts: Künftig soll jede Luzerner Gemeinde über mindestens eine kantonale Veloverbindung erreichbar sein.
Um dieses Ziel zu strukturieren, teilt die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr das Netz in drei Kategorien auf:
Länge: ca. 103 km
Beschreibung und Zuständigkeit: Hochwertige, durchgängige Verbindungen in Gebieten mit hohem Velopotenzial. (Kanton).
Länge: ca. 362 km
Beschreibung und Zuständigkeit: Wichtige Achsen, die direkt an die Vorzugsrouten anbinden. (Gemeinden*)
Länge: ca. 445 km
Beschreibung und Zuständigkeit: Alltagsnetz zur Groberschliessung, bindet ländliche Gemeinden ans übergeordnete Netz an. (Gemeinden*)
*Sofern die Wege nicht entlang von Kantonsstrassen verlaufen, wo wiederum der Kanton zuständig bleibt.
Die Umsetzung eines Veloinfrastruktur-Netzes dieser Dimension ist ein grosses Projekt. Eine grobe Schätzung geht von Kosten in der Höhe von rund 700 Millionen Franken aus. Gemäss dem vorgesehenen Kostenschlüssel übernimmt der Kanton Luzern rund 60 Prozent, während die Gemeinden 40 Prozent der Kosten tragen.
Die Gelder des Kantons fliessen ab 2027 über das neue Programm Gesamtmobilität. Um die Gemeinden bei der Umsetzung der Hauptverbindungen nicht ungleich zu belasten, schlägt der Kanton ein solidarisches Finanzierungsmodell vor: Ein Verteilschlüssel soll die kommunalen Aufwände anhand der Einwohnerzahl und des jeweiligen Netzanteils fair ausgleichen. Dieses Modell wird vom Kanton favorisiert und ist Teil des revidierten Weggesetzes.
Damit die neuen Zuständigkeiten und Finanzierungen geregelt werden können, müssen das kantonale Weggesetz, die Wegverordnung sowie der Richtplan angepasst werden. Der Regierungsrat hat die Vorlagen nun freigegeben. Die Bevölkerung, Verbände und Parteien können sich im Rahmen der Vernehmlassung digital dazu äussern.
Das Ziel der Regierung ist es, die Vorlage im Herbst 2026 an den Kantonsrat zu übergeben, sodass das neue Weggesetz im besten Fall am 1. Juli 2027 in Kraft treten kann.
Weitere Informationen und alle Unterlagen zur Mitwirkung sind unter vif.lu.ch/velo abrufbar.

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