Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velojournal.ch)
News,
24.08.2026
Seit April 2024 brauchen neue schnelle E-Bikes einen Tacho. Ab April 2027 gilt die Pflicht auch für ältere Modelle. Velojournal zeigt, welche Geräte erlaubt sind und wie die Nachrüstung funktioniert.
Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velojournal.ch)
News,
24.08.2026
Wer mit einem schnellen E-Bike unterwegs ist, muss spätestens ab April 2027 mit einem Tacho am Lenker fahren. Doch was gilt bei älteren Modellen ohne Geschwindigkeitsanzeige? Reicht ein einfacher Velocomputer? Oder darf gar das Smartphone als Tacho dienen?
Velojournal hat beim Bundesamt für Strassen (Astra) nachgefragt.
Betroffen sind damit insbesondere ältere schnelle E-Bikes, die ab Werk keinen Tacho besitzen. Für deren Besitzerinnen und Besitzer stellt sich zunehmend die Frage, was sie konkret montieren müssen. Die gute Nachricht: Eine teure, ins E-Bike-System integrierte Lösung ist nicht zwingend erforderlich.
Wie das Astra auf Anfrage von Velojournal bestätigt, ist die Nachrüstung eines konventionellen Velotachos grundsätzlich möglich. Der Geschwindigkeitsmesser benötigt weder eine amtliche Eichung noch eine Typengenehmigung. Entscheidend ist, dass er die technischen Anforderungen von Artikel 178b Absatz 3 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) erfüllt. Der angezeigte Wert darf nie unter der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liegen. Nach oben gilt eine Toleranz von 10 Prozent plus 4 km/h. Fährt das E-Bike beispielsweise tatsächlich 30 km/h, darf der Tacho also zwischen 30 und maximal 37 km/h anzeigen. Eine Anzeige von 29 km/h wäre dagegen nicht zulässig.
Damit kommen grundsätzlich auch handelsübliche Velocomputer mit einem Sensor am Rad infrage. Der Tacho muss während der Fahrt im Blickfeld angebracht sein und die Geschwindigkeit zuverlässig anzeigen.
Wer bereits einen GPS-Velocomputer oder ein Smartphone am Lenker verwendet, kann sich damit die Nachrüstung allerdings nicht sparen. Das Astra betrachtet rein GPS-basierte Geräte als nicht zulässig. Der Grund liegt in der geforderten Zuverlässigkeit. Die Geschwindigkeitsmessung muss unter sämtlichen Betriebsbedingungen funktionieren, also beispielsweise auch in einem Tunnel oder an anderen Orten ohne ausreichenden Satellitenempfang. GPS-Geräte, Smartphone-Apps und vergleichbare Lösungen erfüllen diese Anforderung nach Einschätzung des Astra nicht. Ein klassischer Velotacho, der die Geschwindigkeit über einen Sensor am Laufrad ermittelt, hat dieses Problem nicht.
Auch abnehmbare Tachos sind erlaubt. Der Geschwindigkeitsmesser muss nicht fest mit dem E-Bike verbunden sein. Laut Astra darf auch ein abnehmbarer Velocomputer verwendet werden. Entscheidend ist, dass er während der Fahrt montiert und für die Fahrerin oder den Fahrer sichtbar ist.
Wer einen batteriebetriebenen Tacho verwendet, muss zudem dafür sorgen, dass dessen Energieversorgung während der Fahrt jederzeit gewährleistet ist. Mit leerer Batterie unterwegs zu sein, erfüllt die Ausrüstungspflicht entsprechend nicht.
Für die Nachrüstung ist kein Besuch in einer Fachwerkstatt vorgeschrieben. Besitzerinnen und Besitzer dürfen den Geschwindigkeitsmesser selbst montieren. Damit geht allerdings auch Verantwortung einher: Wer den Tacho installiert, muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Besonders wichtig ist bei klassischen Velotachos die korrekte Einstellung des Radumfangs. Ein falsch eingestellter Umfang führt unmittelbar zu einer falschen Geschwindigkeitsanzeige. Wer anhand der Bedienungs- und Installationsanleitung nicht sicherstellen kann, dass sein Tacho innerhalb der vorgeschriebenen Toleranz arbeitet, sollte die Montage laut Astra einem spezialisierten Fachbetrieb überlassen. Eine amtliche Kontrolle oder Abnahme nach der Installation ist hingegen nicht vorgesehen. Die Nachrüstung muss weder in Fahrzeugpapieren eingetragen noch bei einer Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt werden. Ab April 2027 kann die Polizei kontrollieren.
Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen die betroffenen schnellen E-Bikes ab 1. April 2027 entsprechend ausgerüstet sein. Kontrolliert wird die Vorschrift im Rahmen des normalen Vollzugs des Strassenverkehrsrechts. Dieser liegt bei den Kantonen. Ob ein schnelles E-Bike mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet ist, können somit die kantonalen Polizeistellen überprüfen. Wie viele schnelle E-Bikes in der Schweiz überhaupt nachgerüstet werden müssen, ist nicht bekannt. Das Astra verfügt nach eigenen Angaben über keine Daten dazu, wie viele ältere Fahrzeuge bereits bei ihrer ersten Inverkehrsetzung einen Geschwindigkeitsmesser besassen.
Schnelle E-Bikes mit Unterstützung bis 45 km/h, die noch keinen vorschriftsgemässen Geschwindigkeitsmesser besitzen.
Nachrüstung bis spätestens 1. April 2027.
konventionelle Velotachos, beispielsweise mit Radsensor
Rein GPS-basierte Velocomputer und Smartphone-Apps.
Es darf niemals weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit angezeigt werden. Zulässig ist eine maximale Abweichung nach oben von 10 Prozent + 4 km/h.
Der Tacho muss sich im Blickfeld befinden, ein abnehmbarer Tacho ist zulässig.
Der Tacho darf selber nachgerüstet werden, sofern die technischen Anforderungen eingehalten werden. Eine Abnahme, Eintrag ist nicht erforderlich.

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