So teuer kann eine Teilnahme an der Critical Mass werden

Der Zürcher Statthalter hat entschieden, dass die Critical Mass eine Demo ist. Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid. Mit welchen Konsequenzen muss jetzt bei einer Teilnahme an der Critical Mass gerechnet werden?

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 18.07.2023

Im Rahmen der weltweiten Bewegung Critical Mass finden immer am letzten Freitag des Monats Veloausfahrten statt, um das Velo als Verkehrsmittel sichtbarer zu machen. Auch in Zürich sorgen Hunderte und manchmal auch mehrere tausend Velofahrerinnen und Velofahrer monatlich für ein grosses, spontanes Verkehrsaufkommen.

Anfang Juli 2023 hat der Statthalter des Bezirks Zürich nach einer Aufsichtsbeschwerde der FDP die Critical Mass als bewilligungspflichtige Demonstration eingestuft. Die Stadtpolizei ist nun dazu aufgefordert, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Mehr dazu hier.

 

Stadtrat akzeptiert den Entscheid

Der Zürcher Regierung schreibt in einer Medienmitteilung vom 12. Juli 2023: «Der Stadtrat akzeptiert den Entscheid des Statthalters, obwohl er die politischen Anliegen der Critical Mass unterstützt. Die Critical Mass hat inzwischen eine bedenkliche Grösse erreicht, weshalb sie nicht mehr im Rahmen der allgemeinen Strassenverkehrsregeln durchgeführt werden kann».

Ohne Organisation keine Demo?

Die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, Karin Rykart und der Kommandant der Stadtpolizei, Beat Oppliger haben Sonja Bischoff, die sich seit Längerem als Privatperson zwischen der Critical Mass und der Polizei vermittelnd engagiert, angefragt, ob sie durch ihre Kontakte helfen könnte, dass eine Bewilligung beantragt wird.
Allerdings steht hinter der Critical Mass keine Organisation. Entsprechend musste Bischoff verneinen.

Das Problem ist, dass das Konzept der Critical Mass gerade darauf basiert, dass sie keine Organisation hat und somit keine verantwortlichen Personen, die eine Bewilligung beantragen könnten. Deshalb gibt es auch keine festgelegte Route. Wer zuvorderst fährt, bestimmt die Richtung.

Die Polizei ist dazu verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen

Die Stadt Zürich weist ebenfalls darauf hin, dass «die Behebung eines rechtlich gesehen problematischen Zustands», in der Praxis allerdings nicht einfach sei. «Eine friedliche Velodemonstration mit polizeilichen Gewaltmitteln aufzulösen, die zu verletzten Personen führen kann, wäre sicher unverhältnismässig. Wir wollen die Politik der Toleranz weiterführen», schreibt die Zürcher Stadtregierung in einer Medienmitteilung.

Karin Rykart hofft deshalb, dass sich die Critical Mass in der Bewilligungsfrage bewegt. Der polizeiliche Handlungszwang sei durch den Entscheid des Statthalters gegeben.

Verzeigung als Konsequenz

Beat Oppliger mahnt: «Sollte an der nächsten Durchführung keine Bewilligung vorliegen, werden wir die Teilnehmenden schon im Vorfeld darauf hinweisen, dass die Ausfahrt nicht bewilligt ist und sie folglich riskieren, von der Polizei verzeigt zu werden».

Eine Verzeigung hätte eine Busse bis maximal 500 Franken zur Folge. Dazu kommt eine Pauschalgebühr von 430 Franken. Ausserdem wird die Übertretung bis zur Verjährung nach 3 Jahren beim Stadtrichteramt Zürich festgehalten. Wird man innerhalb dieser Zeitspanne erneut von der Stadtpolizei Zürich verzeigt, muss mit einer Straferhöhung gerechnet werden.

Welche konkreten Massnahmen am 28. Juli 2023 ergriffen werden, sollte bis dahin keine Bewilligung für die Critical Mass vorliegen, liegt im Ermessen der Stadtpolizei.

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