Rad und Recht: Wer zahlt bei Diebstahl im Velokeller?

Aus Kellerabteilen oder Veloräumen werden immer wieder Fahrräder und E-Bikes gestohlen. Wichtig zu wissen: Bei solchen Diebstählen zahlt die Versicherung nicht in jedem Fall. Einige Punkte müssen beachtet werden.

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Velojournal
Ratgeber, 17.09.2025

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Immer wieder wird vom Diebstahl teurer Velos berichtet. Dazu gehören auch Kellereinbrüche in Mehrfamilienhäusern. Wegen dem E-Bike-Boom und dem Trend zu hochwertigen Velos ist gerade die Schweiz ein beliebtes Ziel von Dieben.

 Ihnen kommt heutzutage dank Postdienstleistern zupass, dass Haustüren oft ohne vorherigen Identitätsnachweis geöffnet werden. Aber auch wegen Unachtsamkeit. So stand in einem Wohnhaus wegen Bauarbeiten die Eingangstüre offen, und Diebe stahlen zwei hochwertige Bikes aus dem Keller. Die Versicherung zahlte nicht, weil der Veloraum nicht abgeschlossen war.

Solch dreiste Einschleichdiebstähle in Mehrfamilienhäuser sind zwar selten. Für Velobesitzende und gerade solche mit wertvollen Velos lohnt es sich aber, die Versicherungsunterlagen genau zu studieren. 

Das ist dabei zu beachten

  • Velos sind nur im abgeschlossenen Kellerabteil oder gesichert vor dem Haus versichert.
     
  • Sind Velos in einem allgemeinen, für mehrere Parteien zugänglichen Keller oder Veloraum untergebracht, muss ein separates Veloschloss angebracht werden.


Normalerweise ist das Velo in der Hausratsversicherung enthalten, bei wertvollen Velos lohnt es sich, eine Neuwertversicherung abzuschliessen. Doch auch dort gibt es Einschränkungen:

  • Wenn die Täterschaft gewaltsam in ein Gebäude oder in einen Raum eingedrungen ist und das Fahrrad oder E-Bike ist abgeschlossen entwendet worden, gilt das als Einbruchdiebstahl und es ist der Neuwert versichert.
     
  • Wenn sich die Diebe allerdings nicht gewaltsam Zugang zum Haus oder Veloraum verschafft haben und das Fahrrad war abgeschlossen, gilt das als einfacher Diebstahl und ist mit einer Erstrisikosumme begrenzt.
     
     
     
     
     

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