Die Critical Mass Zürich rollt wieder

Im Sommer 2023 hat der Zürcher Statthalter entschieden, dass die Critical Mass eine Bewilligung braucht. Seither rollte sie in der Illegalität. Doch nun kann die Veloausfahrt wieder regulär und legal stattfinden.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 29.04.2024

Auch in Zürich rollt jeweils am letzten Freitag eines Monats die Critical Mass durch die Strassen. Doch anders als in den übrigen Städten der Welt bewegten sich die Teilnehmenden der gemeinsamen Veloausfahrt in Zürich im rechtlichen Graubereich.

Denn nach einer politisch motivierten Aufsichtsbeschwerde der FDP entschied der Zürcher Statthalter im Juli 2023, dass die Critical Mass als Demonstration einzustufen sei und darum eine Bewilligung brauche. Was folgte, war ein monatliches Katz-und-Maus-Spiel zwischen der Stadtpolizei und Velofahrerinnen und -fahrern, die sich trotz fehlender Bewilligung zur Critical Mass trafen.

Eine Lösung musste her

Hinter den Kulissen wurde jedoch seit vergangenem Sommer nach einer Lösung gesucht. Mitglieder der städtischen Velokommission setzten sich mit dem Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich in Verbindung, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

In den folgenden Gesprächen wirkten die Velokommissionsmitglieder als Vermittelnde zwischen den Bedürfnissen verschiedener Personen, die sich für die Critical Mass engagieren auf der einen Seite und jenen des Sicherheitsdepartements auf der anderen. 

Critical Mass Zürich kann wieder legal stattfinden

Ende April wurde eine Einigung erzielt. Am 26. April konnte die Critical Mass wieder legal und ohne Repression durch die Stadt Zürich rollen. Damit alles in geordneten Bahnen verläuft, haben sich die Veloaktivistinnen und -aktivisten und die Stadt auf folgende Bedingungen geeinigt:

  • Die Besammlung findet am letzten Freitag des Monats um 18:45 Uhr auf dem Bürkliplatz statt.
  • Die Routenwahl geschieht spontan durch die vorne fahrenden Teilnehmenden.
  • Die Sicherung der Velo-Ausfahrt und die Verkehrsregelung findet selbstständig durch alle Teilnehmenden statt (d. h. mittels «Corken» von Strassenquerungen).
  • Während der Critical Mass darf mit Lautsprechern Musik abgespielt werden. 

Neu gelten jedoch weitere Regeln

Es gibt einen, zuvor in Absprache mit Velofahrenden und dem Sicherheitsdepartement definierten Perimeter, in welchem die Critical Mass sich frei bewegen darf, davon ausgenommen ist der Kreis 1.

  • Das Wenden mit unmittelbarer Rückfahrt über die gleiche Strasse ist zu unterlassen.
  • Vom Besammlungsort Bürkliplatz aus gibt es eine definierte Abfahrtszeit (19:15) und eine definierte Abfahrtsroute in den Perimeter (General-Guisan-Quai, Tunnelstrasse)
  • Es gibt einen definierten Endpunkt und eine fixe Endzeit (22:30 auf dem Helvetiaplatz)
  • Diese Beschränkungen dienen der Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs durch die VBZ während der Velo-Ausfahrt.
  • Weiter muss die Critical Mass jeden Monat neu mit dem Bewilligungsformular beantragt werden. 

Um dies möglich zu machen, wurde das unabhängige «Kollektiv Zäme Velofahre» gegründet. Das Kollektiv holt die Bewilligung ein, hat ansonsten aber keinen Anspruch auf die Steuerung der Critical Mass. Diese sei weiterhin Sache aller Einzelpersonen, die an der Velo-Ausfahrt teilnehmen.

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