Wir wollen echte Velostrassen

Die Umsetzung des Veloweggesetzes kommt nur schleppend voran. Erste Velostrassen in der Schweiz sind nicht befreit vom motorisierten Verkehr. Pro Velo fordert deshalb die Einführung von «echten» Velostrassen.

Julie Nielsen, Redaktorin (julie.nielsen@velojournal.ch)
News, 31.03.2025

In der Schweiz soll es dereinst ein Veloweg-Netz von guter Qualität geben. So verlangt es das Veloweggesetz, das seit 2023 in Kraft ist.

Das Bundesamt für Strassen Astra empfiehlt im kürzlich erschienenen «Handbuch Velobahnen», die Hauptschlagadern des Velowegnetztes in den Städten auf sogenannten Velostrassen zu führen. Die Velostrassen müssen laut Empfehlung aber nicht vom motorisierten Verkehr befreit sein und Autos dürfen Velofahrende auch überholen. Nebeneinanderfahren für Velos ist hingegen nicht erlaubt.

So nicht

Diese Empfehlungen widersprächen den Anforderungen des Veloweggesetzes, kritisiert Pro Velo. Die Lobbyorganisation fordert darum, dass «echte Velostrassen» inklusive eines entsprechenden Signals eingeführt werden. «Die Velobahnen in den Städten sollen eine gesetzeskonforme Infrastruktur erhalten», heisst es in einer Medienmitteilung.

Das Veloweggesetz schreibe unter anderem vor, dass das Velowegnetz wo immer möglich vom Autoverkehr getrennt sein müsse. Für Pro Velo erfüllt das Astra mit seiner Empfehlung, die Velobahnen im städtischen Raum auch auf Tempo-30-Zonen mit aufgehobenem Rechtsvorritt zusammen mit Autos zu führen, die Anforderung nicht.

Neues Signal Velostrasse

«In den Städten braucht es echte Velostrassen, die vom Autoverkehr getrennt sind und von allen Altersgruppen sicher und komfortabel genutzt werden können», sagt Hasan Candan, Vizepräsident von Pro Velo Schweiz. «Die derzeitige Regelung verhindert wirklich sichere und attraktive Infrastrukturen in den Quartieren.»

Pro Velo fordert deshalb vom Bundesrat eine Anpassung der entsprechenden Verordnungen und die Schaffung eines «Velostrassen-Signals», das folgende Bestimmungen umfasst:

  • Autofrei: Das Signal «Velostrasse» soll grundsätzlich eine autofreie Zone bedeuten. Wo dies nicht möglich ist, kann ein Zusatzsignal «Autos zu Gast» den Autoverkehr ausnahmsweise zulassen.
     
  • Überholverbot und Vortrittsrecht: Wo Autos zugelassen sind, soll das Überholen von Velofahrenden verboten sein. Velofahrende haben Vortritt.
     
  • Nebeneinanderfahren: Auf «Velostrassen» soll das Rechtsfahrgebot für Velofahrende aufgehoben werden und Nebeneinanderfahren erlaubt sein.

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