Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
News,
27.04.2022
Ein österreichisches Gericht hat einen Velohändler schuldig gesprochen, der mehrere Tausend Velos aus China in die EU importiert und beim Zoll falsch deklariert hatte.
Fabian Baumann,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
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27.04.2022
In Österreich wurde ein Händler verurteilt, der Velos aus China beim Zoll als Ware aus Bangladesch angab. (Foto: Davide Cultrera, Unsplash)
Ein 35-jähriger Händler aus Wien hatte zwischen 2017 und 2019 mehr als 2000 Fahrräder aus China nach Österreich eingeführt und weiterverkauft.
Der Import von Velos aus der Volksrepublik China ist keine Straftat und natürlich legal. Der Mann hatte beim Zoll aber jeweils angegeben, dass die Räder aus Bangladesch stammen und dafür die Ursprungszertifikate gefälscht.
Laut Mitteilung des österreichischen Finanzministeriums hinterzog der Velohändler mit den falschen Angaben Steuern in der Höhe von 140'000 Euro. Denn: Während der Import von in Bangladesch hergestellten Waren in die Europäische Union einem sogenannt «begünstigten Präferenzzollsatz» von 0 % unterliegt, verhält es sich mit Gütern – und speziell Velos – aus China ganz anders.
Aus China importierte Fahrräder unterliegen einem Regelzollsatz von 14 %. Zusätzlich werden sie noch mit einem Antidumping-Zoll von 48,5 % belegt.
«Mit seinem Betrug hat sich dieser Händler durch die Ausnutzung von Präferenzabkommen um die Einfuhrzollentrichtung gedrückt.»
Magnus Brunner, österreichischer Finanzminister
Die EU schaut bei Veloimporten genau hin: Zollkontrolle an der internationalen Velofachmesse Eurobike in Friedrichshafen. (Foto: Dominic Redli)
«Mit seinem Betrug hat sich dieser Händler durch die Ausnutzung von Präferenzabkommen um die Einfuhrzollentrichtung gedrückt. Er wollte ein System ausnutzen, das es ermöglicht, durch vereinfachte Handelsabkommen bestimmte Regionen der Welt gezielt zu unterstützen», sagt der österreichische Finanzminister Magnus Brunner.
Die EU wirft China vor, den freien Markt gezielt zu beeinflussen und die Veloproduktion im Land zu subventionieren. Aus diesem Grund wird die Einfuhr von im Reich der Mitte hergestellten Fahrrädern seit 1993 – seit Gründung der EU – mit Zöllen verteuert. Damit sind die Abgaben auf Fahrräder der am längsten laufende EU-Strafzoll überhaupt.
Ein Hinweis des europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) führte die Zollfahndung im Jahr 2019 auf die Spur des Wiener Velohändlers. Im März 2022 wurde der Mann vom Landesgericht Wien rechtskräftig verurteilt.
Die Richter verurteilten ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 410'451 Euro. Das Schuldbekenntnis des Mannes habe sich in der Urteilsverkündung als strafmildernd ausgewirkt, heisst es in einer Mitteilung des Finanzministeriums. Abgabenbetrug könne mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

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