Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
10.11.2023
Der schwedische Konsumentenschutz hat ein zeitweiliges Verbot gegen den Vertrieb des «Hövding 3» Airbag-Helms erwirkt. Der Handel ist vom Verbot zur Zeit (noch) nicht betroffen. Anscheinend gibt es Sicherheitsbedenken.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
10.11.2023
Verschiedene kritische Meldungen aus der Öffentlichkeit und der Medien über den Airbag-Velohelm «Hövding 3» haben den schwedischen Konsumentenschutz dazu veranlasst, eine Untersuchung einzuleiten.
Laut der staatlichen Behörde könnte beim Helm ein Sicherheitsrisiko bestehen, da die Testmethode nicht ausreichend sei.
Der Helm wird als Kragen um den Hals getragen und vor der Velofahrt aktiviert. Bis zu 200 Mal pro Sekunde registrieren Sensoren die Bewegungsmuster des Trägers.
Bei einem Sturz wird innert einer Zehntelsekunde der im Kragen verborgene Airbag ausgelöst und der «Hövding» legt sich um den Kopf und den Nacken der stürzenden Person.
Laut Herstellerangaben wird durch das abfedernde Luftpolster die Gefahr einer Hirnerschütterung im Vergleich zu einem konventionellen Velohelm und ein achtfaches reduziert. Die Gefahr eines Schädelbruchs sei sogar nahezu ausgeschlossen.
Velojournal Technik-Redaktor Marius Graber hat sich mutig an einen Selbstversuch gewagt.
Eine Nachforschung des Schwedischen Nachrichtenportals SVT im Mai 2023 ergab, dass die Firma Hövding bewusst Helme mit einem bekannten Designfehler verkaufte.
Bei weiteren Nachforschungen fand SVT auch Personen, bei denen der Airbag bei einem Unfall nicht ausgelöst wurde. Ausserdem ist unklar, ob die Airbag-Funktion bei Geschwindigkeiten über 20 km/h tatsächlich aktiviert wird.
Der Schwedische Konsumentenschutz hat deshalb beschlossen, den Vertrieb des in Schweden beliebten Fahrradhelms «Hövding 3» vorübergehend zu verbieten und eine Untersuchung einzuleiten. Das Verkaufsverbot gilt aber nur für Hövding selbst. Der Handel ist vorläufig nicht betroffen.
Der Hersteller Hövding dementiert die Vorwürfe von SVT und Konsumentenschutz und schreibt dem Nachrichtenportal, dass das Unternehmen nicht beabsichtige, den Verkauf vorübergehend einzustellen, bis vollständig untersucht wurde, ob der Helm den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen gemäss EU-Verordnung über die persönliche Schutzausrüstung (PSA) entspricht.
Beim grossen Schweizer Velo- und Zubehörhändler Veloplus wusste man bis zur Nachfrage von Velojournal nichts von den Sicherheitsbedenken der schwedischen Behörden. Auch beim Schweizer Hövding-Importeur Komenda wusste man bis auf die Anfangs Woche von Velojournal ausgelöste Nachfrage nichts von einem etwaigen Sicherheitsrisiko.
Gegenüber Veloplus schreibt Hövding, dass die Untersuchung nichts mit der Sicherheit der Produkte zu tun habe und die Firma versichert mehrfach, die Sicherheit des «Hövding» Airbag-Helms sei zu 100 Prozent gewährleistet und es bestehe kein Risiko.
Ausserdem schreibt Hövding, dass die Firma entschieden habe, den Verkauf über ihre eigene Website vorläufig einzustellen. Dieser Entscheid fiel am gleichen Tag als der schwedische Konsumentenschutz ein Verbot verhängte.
Angestossen durch die Recherchen von Velojournal hat Veloplus am 9. November beschlossen, den Verkauf des «Hövding 3» bis auf Weiteres vorläufig einzustellen.

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