Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
13.07.2021
Es ist schnell passiert: Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon kracht es. Wie sollte man vorgehen, wenn man in einen Unfall verwickelt wird? Und wie sieht es aus mit der Versicherung?
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
13.07.2021
Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz 3793 Personen bei Verkehrsunfällen schwer verletzt. Mehr als 200 Menschen wurden bei Unfällen getötet. Rund ein Drittel aller im Strassenverkehr Verunfallten war zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs. Doch wie muss man sich bei einem Velounfall verhalten? Wann soll die Polizei benachrichtig werden? Wer zahlt für den entstanden Schaden? Und können Velofahrer und Velofahrerinnen nach einem Selbstunfall angezeigt werden?
Velojournal beantwortet die wichtigsten Fragen.
Werden Sie in einen Unfall verwickelt, gibt es einige Punkte zu beachten. Natürlich ist nicht jeder Unfall gleich. Das Vorgehen hängt entsprechend von der Art und der Schwere des Unfalls ab.
Das ist oft einfacher gesagt als getan. Aber es ist wichtig, zügig und besonnen zu reagieren, den Überblick zu behalten und nichts zu überstürzen.
Sind Autos oder andere Kraftfahrzeuge involviert, Motor ausschalten und Warnblinker einschalten. Anschliessend Warnweste anziehen und Pannendreieck mit mindestens 50 Meter Abstand zur Unfallstelle aufstellen. Wird schnell gefahren wie bei Durchgangs- und Überlandstrassen sollte das Pannendreieck mindestens 100 Meter entfernt aufgestellt werden.
Wenn nötig Ambulanz (144) und oder Polizei (117) rufen. Siehe «Wann muss die Polizei gerufen werden?». Die Lage an der Unfallstelle darf bis zum Eintreffen der Polizei nur zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs verändern werden. Wenn möglich, fotografieren Sie die ursprüngliche Lage vorher.
Betreuen Sie die verletzten Personen. Achten Sie darauf, die Lage für Verletzte so angenehm wie möglich zu machen. Beobachten Sie sie genau und unterhalten Sie sich mit ihnen.
Falls es Zeugen für den Unfall gibt, sollten Sie deren Kontaktdaten notieren. Machen Sie Fotos.
Es ist für die Schadensabwicklung unerlässlich, die Personalien auszutauschen. Lassen Sie sich die ID zeigen und notieren Sie sich Namen und Anschrift der involvierten Personen.
Sind Sie selber vom Unfall betroffen und vom Velo gestürzt und glauben, einigermassen unversehrt zu sein, warten Sie trotzdem mindestens 15 Minuten am Unfallort, bevor Sie sich wieder in den Sattel schwingen. Nach einem Sturz oder Unfall schiesst Adrenalin durch den Körper. Bis der Adrenalinspiegel wieder sinkt, ist man oftmals nicht in der Lage, die Schwere der Verletzung richtig einzuschätzen. Was sich im ersten Moment nach einem leichten Kratzer anfühlt, kann sich nach einer Viertelstunde als ziemlich schmerzhaft entpuppen.
Lassen Sie sich so rasch als möglich von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen, der Ihre Verletzungen attestiert. Es ist möglich, dass Sie die Schwere der Verletzungen aufgrund des Schocks nicht richtig eingeschätzt haben. Ausserdem sind sie so abgesichert, falls Spätfolgen entstehen würden.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Polizei bei jedem Unfall zu alarmieren. Bei Bagatellen ist es sogar sinnvoll, die Polizei nicht zu rufen.
Ist aber ein schwerer Sachschaden entstanden oder Personen verletzt, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen. Vor allem wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind. Tun Sie dies nicht, besteht die Möglichkeit, dass die Geschädigten nachträglich Anzeige erstatten. In dem Fall könnten Sie sogar für Fahrerflucht belangt werden.
Am besten hört man auf sein Bauchgefühl: Sind sich die Beteiligten einig über die Unfallursache und die Schuldfrage, reicht es in der Regel aus, die Personalien auszutauschen und den Rest der Versicherung zu überlassen. Herrscht allerdings Uneinigkeit oder gibt es sogar Streit, dann ist es auf jeden Fall ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Dasselbe gilt, sollte sich der Unfallgegner weigern, die Personalien rauszugeben oder Sie sich unsicher fühlen. Haben Sie das Gefühl es ist Alkohol mit im Spiel oder dass der Unfall gar provoziert wurde sollten sie auf jeden Fall die Polizei alarmieren.
Ist ein Auto in den Unfall involviert beteiligt sich die Versicherung der Autolenkerin oder des Autolenkers ungeachtet der Schuldfrage. Dies wurde vom Gesetzgeber wegen der grundsätzlichen Gefahr und Überlegenheit von Autos gegenüber Velofahrenden so festgelegt. Allerdings gilt diese Regel nicht bei grober Fahrlässigkeit vonseiten eines Velofahrers.
Ausserdem gelten akrobatische Sprünge mit dem Bike als Wagnis. Wer in der Luft Salti macht und sich um die eigene Achse dreht oder nur schon die Hände oder die Füsse von den Pedalen nimmt, muss wie bei anderen Risikosportarten Abstriche bei der Versicherungsleistung in Kauf nehmen.
Je nach Schuldfrage übernimmt für gewöhnlich die eigene Haftpflichtversicherung oder jene des Unfallgegners die Kosten für den Personen- und Sachschaden des jeweils anderen. E-Bikes bis 25 km/h sind normalerweise mitversichert. Für schnelle E-Bikes braucht es eine Fahrzeugversicherung oder eine spezielle E-Bike-Versicherung. Zur Sicherheit überprüfen Sie Ihre Police dennoch auf den Velo-Passus. Achtung: Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei Sachschäden von mehr als 300 Franken. Darunter müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen, auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht und haben sich dabei verletzt übernimmt ihre Unfallversicherung. Normalerweise sind Sie über den Arbeitgeber versichert. Nichterwerbstätige, Studierende und Selbstständige können über die Krankenkasse eine Unfallversicherung abschliessen.
Für die Deckung der Schäden am eigenen Velo gibt es Zusatzangebote wie die Velo-Unfallkasko-Versicherung. Diese übernimmt den Sachschaden, wenn Sie den Unfall verursacht haben. Ansonsten bezahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Wer trotz des erhöhten Unfallrisikos nicht auf anspruchsvolle Tricks mit dem Bike verzichten möchte, kann eine Zusatzversicherung mit entsprechender Deckungsleistung innerhalb der Unfallversicherung abschliessen.
Mehr als die Hälfte aller Velounfälle sind Alleinunfälle. Alleinverunfallte können mit einer Busse wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» bestraft werden. Da es hierfür keine Ordnungsbusse, sondern eine richterliche Busse gibt, kostet das bald einmal mehrere Hundert Franken.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Abonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
01. September 2023 bis 22. September 2024
Das Fahrrad – Kultobjekt – Designobjekt
Die Ausstellung stellt erstmals das Thema Fahrraddesign in den Mittelpunkt. Im Fokus liegt damit die...
30. Mai bis 05. Juni 2024
Gravel Trans Jura
«Gravel Trans Jura» ist ein einzigartiges Bikepacking-Adventure, welches im Sommer 2024 erstmals...
06. bis 09. Juni 2024
Triangle of Gravel
Erlebe 4 unvergessliche Tage Gravel Bikepacking Abenteuer.
29. Juli bis 06. August 2024
CMWC 2024 – Velokurier-Weltmeisterschaft in Zürich
Die 30. Weltmeisterschaft der Velokurierinnen und -kuriere findet 2024 in Zürich statt.
01. September 2024
Slowup Mountain Albula
Slowup-Strecken sind möglichst flach, ausser am Slowup Mountain Albula. Trotzdem ist auch dieser spezielle...
Zu den TerminenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch