Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
07.09.2026
Autos haben beim Überholen in Schweizer Städten meist zu wenig Abstand. Eine neue VCS-Studie zeigt: In 79 Prozent der Fälle bleiben weniger als 1,5 Meter. Der Verband fordert klare Regeln und mehr Platz fürs Velo.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
07.09.2026
Der VCS hat in Bern, Zürich, Genf Köniz, Burgdorf, Sion und Olten untersucht, wieviel Abstand Autofahrende beim Überholen halten. (Foto:
Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) hat gemeinsam mit der Ostschweizer Fachhochschule OST untersucht, wie viel Platz Autofahrende Velofahrenden beim Überholen tatsächlich lassen. Dafür wurden in sieben Schweizer Städten mehr als 5000 Überholmanöver auf rund 1500 Kilometern erfasst. Das Ergebnis: Der durchschnittliche Abstand betrug gerade einmal 120 Zentimeter. In 79 Prozent der Fälle blieben weniger als 1,5 Meter, in gut einem Drittel sogar weniger als ein Meter.
Für Menschen im Auto mögen 120 Zentimeter nach ausreichend Raum klingen. Auf dem Velo sieht die Rechnung anders aus. Velofahrende haben keine Karosserie, die Fehler, Windstösse oder plötzliche Bewegungen abfedert. Ein Schlagloch, ein Kanaldeckel, eine geöffnete Autotür oder ein kleiner Schlenker können reichen, um die Fahrlinie zu verändern.
Genau deshalb fordert der VCS einen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern. In der Schweiz ist derzeit zwar ein «ausreichender Abstand» vorgeschrieben, eine konkrete Distanz nennt das Gesetz jedoch nicht. Für den VCS ist diese Unschärfe ein Problem: Eine klare Regel würde nicht nur Velofahrenden mehr Sicherheit geben, sondern auch Autofahrenden Orientierung, so die Organisation.
Bemerkenswert ist, dass selbst ein Kinderanhänger kaum zu mehr Vorsicht führt. Bei den untersuchten Fahrten mit Anhänger hielten Autos ähnlich wenig Abstand wie beim normalen Velo. Viele Überholmanöver lagen auch hier unter einem Meter.
Wer auf dem Velo unterwegs ist, kennt die gut gemeinten Ratschläge: weiter rechts fahren, möglichst deutlich am Rand bleiben, sich bemerkbar machen. Doch die Studie zeigt, dass es so einfach nicht ist. Der VCS untersuchte verschiedene Fahrlinien auf Velostreifen. Keine davon löst das Problem allein.
Velofahrende sind in einem Dilemma: Die Gefahren lauern auf beiden Seiten des Velostreifens. (Video VCS)
Ganz am rechten Rand waren die gemessenen Überholabstände zwar grösser. Gleichzeitig steigt dort das Risiko durch Autotüren, schlechte Fahrbahnränder, Scherben oder Hindernisse. Wer weiter links fährt, kann solche Gefahren umgehen, wird dafür aber teilweise noch enger überholt. Die Verantwortung für einen ausreichenden Abstand liegt deshalb laut VCS nicht bei den Velofahrenden.
Besonders häufig wird auf Hauptstrassen überholt. Dort registrierte die Untersuchung durchschnittlich 9,2 Überholmanöver pro Kilometer. Auf Nebenstrassen waren es lediglich 1,5. Genau dort müsse deshalb angesetzt werden, fordert der VCS.
Eine Antwort liegt in der Infrastruktur. Breitere Velostreifen können mehr Raum zwischen Velo und Auto schaffen. Noch besser schneiden baulich getrennte Velowege ab. Sie nehmen den Konflikt zwischen schnellen motorisierten Fahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmenden gleich ganz aus der Gleichung.
Auch Tempo 30 kann helfen. Allerdings nicht, weil Autos bei tieferem Tempo automatisch weiter ausscheren. Die Studie fand bei gleicher Infrastruktur keinen statistisch signifikanten Unterschied beim gemessenen Überholabstand zwischen Tempo 30 und Tempo 50. Bei niedrigerem Tempo werden Überholvorgänge jedoch als weniger stressig empfunden, und bei einer Kollision sind die Folgen in der Regel weniger schwer.
1,5 Meter sind keine komplizierte Verkehrsregel. Sie lassen sich nicht auf jedem Meter mit einem Lineal überprüfen, schaffen aber eine klare Vorstellung davon, was ein sicheres Überholen bedeutet. Ist dieser Abstand nicht möglich, muss gewartet werden.
Der VCS verlangt deshalb drei Dinge: bessere Veloinfrastruktur, mehr Tempo 30 und einen gesetzlich verankerten Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts. Andere europäische Länder kennen entsprechende Regelungen bereits.

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