Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
13.01.2022
Veloverleiher und E-Scooter-Anbieter dürfen nicht ohne Bewilligung den öffentlichen Raum mit ihren Fahrzeugen belegen. Das hat das Verwaltungsgericht der grössten Schweizer Stadt entschieden.
Laurens van Rooijen,
Autor
(lvr@cyclinfo.ch)
News,
13.01.2022
Anbieter, die mit ihren Sharingbikes oder E-Trottis den öffentlichen Raum belegen, brauchen in Zürich künftig eine Bewilligung. (Foto: ZVG)
Ob Velos mit oder ohne Hilfsantrieb oder elektrische Trottinetts, ob Lime, Voi oder Tier: Sharing-Vehikel, die im öffentlichen Raum abgestellt und per App gegen eine Gebühr ausgeliehen werden können, gehören in vielen Schweizer Städten längst zum Alltag. Und sorgen immer wieder für Diskussionen – vor allem, weil beim «Free Floating»-Modell keine festen Abstellplätze vorgesehen sind.
Als Folge davon werden solche Gefährte nach der Ausleihe leider oft mitten auf dem Trottoir oder gar vor Eingängen zu Ladenlokalen abgestellt. Während dieses Problem durch das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer verursacht wird, herrscht zwischen Sharing-Anbietern und Kommunen Uneinigkeit über die Frage, inwiefern der öffentliche Raum überbeansprucht wird und ob diese Nutzung eine Gebühr nach sich ziehen sollte.
Der inzwischen Konkurs gegangene Sharing-Anbieter Bond wollte die Pläne der Stadt Zürich nicht akzeptieren und bekam vom Statthalteramt recht, nicht aber vom Verwaltungsgericht. (Foto: ZVG)
Als der Zürcher Stadtrat Gebühren von Sharing-Anbietern einziehen wollte, wehrte sich der Anbieter Bond (ehemals Smide) und bekam im Sommer 2020 vom Statthalteramt recht. Nun hat das Verwaltungsgericht die Sicht des Statthalteramts revidiert: Sharing-Angebote stellten einen gesteigerten und nicht nur einen schlichten Gemeingebrauch dar. Daher braucht es ab einer Flotte von 30 Vehikeln eine Bewilligung und auch Gebühren wären statthaft.
Zur Begründung verweist das Verwaltungsgericht auf einen Nutzungskonflikt: Besonders wenn neue Anbieter in eine Stadt drängten, bestünde das Risiko, dass der öffentliche Raum mit vielen Sharing-Vehikeln überschwemmt und die Nutzung von Trottoirs und Zufahrten für Rettungsdienste dadurch erschwert würde.
Noch ist das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig.

Abonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
01. November 2026
HombiQuer 2026
Am Sonntag, 1. November 2026, ist es wieder soweit: Das HombiQuer geht in die nächste Runde. Bewährt,...
05. November 2026
Tag des Lichts
Seit mehreren Jahren vermitteln verschiedene Behörden und Interessengruppen der Bevölkerung, dass bessere...
07. November 2026
Luzerner Veloteile-Flohmarkt
Am Samstag, 7. November lädt der Luzerner Veloteile-Flohmarkt bereits zum 12. Mal zum Stöbern, Schmökern,...
10. November 2026
Switzerland’s Light Electric Mobility Forum
Am 10. November 2026 findet im Eventforum in Bern das SLEM 2026 statt. An diesem eintägigen Kongress werden...
12. November 2026
Forum Verkehrssicherheit Schweiz 2026
Von klein auf sicher – Kinder im Strassenverkehr: Kinder sind im Strassenverkehr besonders unfallgefährdet....
Zu den TerminenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch