Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
04.12.2020
Ab dem 01. Januar 2021 gelten in der Schweiz neue Bestimmungen für den Verkehr. Für die Gemeinden wird es einfacher, die Strassen velofreundlicher zu machen. Aber auch für Radfahrende gibt es begrüssenswerte Neuerungen.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
04.12.2020
Der Bundesrat hat im Mai 2020 einige neue Bestimmungen für den Verkehr erlassen. Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2021 in Kraft. Velojournal listet die aus Sicht der Velofahrenden wichtigsten Punkte auf:
Dank der guten Erfahrungen mit einem dreijährigen Pilotversuch in Basel hat der Bundesrat beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Das Abbiegen ist ab Januar aber nur an den Lichtsignal erlaubt, an denen die entsprechende Zusatztafel angebracht ist. Das Rotlicht ist in solchen Fällen wie die Signalisierung für «Kein Vortritt» zu behandeln.

So sieht die neue Zusatztafel aus. (Bild: Amt für Mobilität BS)
Dort, wo Velostreifen und Velowege fehlen, dürfen Kinder künftig bis zum zwölften Geburtstag auf dem Trottoir fahren. Die Regelung gilt auch für verkehrsberuhigte Strassen. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche rücksichtsvoll fahren und haben keinen Vortritt gegenüber Fussgängern. Pro Velo empfiehlt, dass Kinder, wenn sie sich sicher genug fühlen, in verkehrsberuhigten Zonen auf der Strasse fahren und so auch üben, sich im Strassenverkehr zurecht zu finden.
Neu ist es den Gemeinden erlaubt, in Tempo-30-Zonen, die als Velorouten dienen, den Rechtsvortritt zu Gunsten des Velos aufzuheben. So sollen Radfahrerinnen und -fahrer zügiger vorankommen. Die Strassen können mit dem Velopiktogramm markiert werden.

Der Aufstellbereich ermöglicht es Velofahrenden an der Kreuzung vor den Autos zu halten. (Foto: Pro Velo)
Ab 1. Januar 2021 kann der gelbe Balken, genannt Velosack oder ausgeweiteter Radstreifen, auch ohne Veloweg vor den weissen Haltebalken markiert werden. Velos können so vor den Autos halten und sind beim Geradeausfahren vor rechtsabbiegenden Motorfahrzeuen geschützt.

Abonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
05. März 2026
Vélokino in Luzern
Kino mal anders: Beim VéloKino wird nicht nur zugeschaut – hier wird mitgemacht! Fünf Kurzfilme aus der...
17. bis 19. März 2026
Velafrica Velo-Abholaktion: Zürichsee Süd
Jährlich führt Velafrica mehrere Velo-Abholaktionen in verschiedenen Schweizer Städten/Regionen durch....
20. bis 22. März 2026
Cyclingworld
Die Cyclingworld ist Europas Ausstellung für feinste Radkultur und bietet alles rund um das Thema Fahrrad &...
21. März 2026
Velo Putz- & Flicktag im Cheesmeyer
Putz Dein Fahrrad für die neue Saison heraus! Werkzeuge und Putzmaterial stehen zur Verfügung, Fachleute...
28. März 2026
Kidical Mass St. Gallen
Die Kidical Mass ist der Veloumzug für Kinder und ihre Familien.
Farbenfroh fährt die Kidical Mass auch...

Cycljobs ist die Stellenbörse der Schweizer Velobranche. Neuer Job gesucht? Hier finden Sie ihn.
Offene Stellen ansehenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch