Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
02.11.2022
Mit der Zeitumstellung und dem Ende der Sommerzeit ist es abends früher dunkel. Umso wichtiger ist ein Velolicht. Pro Velo macht am 3. November in Basel und Zürich darauf aufmerksam.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
02.11.2022
Der 3. November ist der nationale Tag des Lichts. Pro Velo nutzt diesen Anlass, um Velofahrerinnen und Velofahrer mit Lichtaktionen zu sensibilisieren.
Sowohl in Basel als auch in Zürich werden am Donnerstag, 3. November, Velofahrende auf die Gefahren beim Fahren im Dunkeln aufmerksam gemacht. In Basel können Interessierte kostenlos die Velobeleuchtung überprüfen lassen. In Zürich verschenkt Pro Velo Reflektoren.
Auf dem Märtplatz werden am Abend in Zusammenarbeit mit dem Veloladen Marvelous die vorbeifahrenden Velos auf gute Sichtbarkeit kontrolliert und ein gratis Reparaturservice angeboten.
Laut Pro Velo beider Basel war letztes Jahr bei jeder zehnten Person das Licht nicht in Ordnung und es gab grosse Unterschiede bei der Helligkeit der Velolichter.
Zwischen 17 und 20 Uhr können Velofahrende am General-Guisan-Quai Veloreflektoren abholen und ihr Glück am Glücksrad versuchen.
In der «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS) ist geregelt, wie Velolichter beschaffen und platziert sein müssen.
Velos müssen demnach vorne ein weisses und hinten ein rot leuchtendes, ruhendes Licht haben. Dazu mindestens einen nach vorne und einen nach hinten gerichteten Rückstrahler mit einer Fläche von mindestens 10 cm2.
Pedalen müssen vorne und hinten ebenfalls Rückstrahler von mindestens 5 cm2 haben (ausgenommen sind Rennpedale und Sicherheitspedale).
Sowohl die Reflektoren als auch die Lichter müssen bei guter Witterung auf eine Distanz von 100 m sichtbar sein.
Als Faustregel gilt: Sobald die Strassenlaternen brennen, müssen auch Velofahrende das Licht am Velo einschalten.
Das Strassenverkehrsgesetz hält fest: «Vom Beginn der Abenddämmerung an bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es einfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein.»
Seit dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes (auch E-Mountainbikes) das Licht auch am Tag eingeschaltet haben. Die Lichtpflicht gilt auf allen Strassen, aber auch Wegen und Trails, die öffentlich zugänglich sind.

Abonnieren Sie den Velojournal-Newsletter. Als Dankeschön erhalten neue Abonnenten eine Velojournal-Ausgabe kostenlos.
Jetzt abonnieren!
28. März 2026
Velobörse Uster
An der Velobörse der Grünen Uster ist alles zu finden: Günstige Alltagsvelos, edle Rennräder, Mountainbikes...
28. März 2026
Kidical Mass St. Gallen
Die Kidical Mass ist der Veloumzug für Kinder und ihre Familien.
Farbenfroh fährt die Kidical Mass auch...
28. März 2026
Velobörse Pro Velo Zug
Möchten Sie ein Velo, Kindervelo, Anhänger(velo) oder E-Bike (ver)kaufen? Fahrräder der Marke Totem,...
15. April 2026
Vive le Vélo! Auf der Rolle mit Marco Locatelli und Franz Horvath
Es ist der 10. Februar 1978 und das Hallenstadion ist Austragungsort der Nacht der Superstars. Die Nacht,...
19. April 2026
Slowup Ticino
Die Slowup-Strecke ist von 10.00 bis 17.00 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Zu den Terminen
Cycljobs ist die Stellenbörse der Schweizer Velobranche. Neuer Job gesucht? Hier finden Sie ihn.
Offene Stellen ansehenHaben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Aboservice und Rechnung
Velomedien AG / Velojournal
Claudia Frei
Kalkbreitestrasse 33
8003 Zürich
Telefon: +41 44 241 60 32
administration@velojournal.ch