Der Bund beteiligt sich über die Agglomerationsprogramme finanziell an Veloprojekten in Schweizer Ballungsgebieten. Die Mittel dazu stammen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.
In den vergangenen Jahren hat es sich allerdings gezeigt, dass die Umsetzung – besonders im Bereich des sogenannten Langsamverkehrs – oft schleppend vonstattengeht. Mit dem Effekt, dass ein substanzieller Teil des zur Verfügung stehenden Budgets gar nicht in die Agglomerationen fliesst. Zwischen 2019 und 2021 wurden nur 22 % der budgetierten Ausgaben für den Posten «Massnahmen zur Förderung des Strassenverkehrs und des Langsamverkehrs» realisiert.
Postulat für mehr Veloförderung
Zu wenig, fand Mitte-Ständerätin Marianne Maret. Die Walliser Politikerin und Präsidentin der Velo-Allianz Cycla reichte darum 2022 ein Postulat ein. Darin forderte sie die Schweizer Landesregierung auf, bei der Finanzierung der Veloinfrastruktur vorwärtszumachen.
Nun, fast drei Jahre später, liegt die Antwort des Bundesrats vor. In Beantwortung des Postulats schreibt die Landesregierung, «dass allein die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme für Planung und Umsetzung zuständig sind. Neue Massnahmen, um Projekte des Fuss- und Veloverkehrs voranzubringen, hält der Bundesrat nicht für notwendig».
Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Dass sich Projekte im Rahmen der Agglomerationsprogramme verzögerten, stellt der Bundesrat nicht in Abrede. Dafür gebe es verschiedene Gründe, wie beispielsweise «mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen bei den Kantonen und insbesondere bei den Gemeinden, die für die Planung und die Umsetzung verantwortlich sind».
Man habe aber bereits früh mit Massnahmen reagiert. So gebe es etwa neu mit den «Paketen mit Kleinmassnahmen» ein Instrument, um gebündelte Projekte mit wenig administrativem Aufwand zu finanzieren. «Der Bundesrat erachtet die bisher in enger Zusammenarbeit mit den Agglomerationen getroffenen Massnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms Agglomerationsverkehr als ausreichend und sieht aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf», so das Fazit.








