Aline Kuenzler,
Autorin
(aline.kuenzler@velogisch.ch)
News,
Ratgeber,
07.11.2024
Neues Velolicht für die dunkle Jahreszeit? Wir fassen zusammen, welche Massgrössen beim Kauf der Velolampe zu beachten sind.
Aline Kuenzler,
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(aline.kuenzler@velogisch.ch)
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07.11.2024
Für Frontscheinwerfer kann die Lumenangabe entscheidend sein. (Foto: Marcel Kaufmann)
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Spätestens nach der Zeitumstellung gehört das Licht wieder fix ans Velo. Auf der Suche nach der passenden Beleuchtung verliert man aber rasch den Überblick zwischen Fachbegriffen und Produktinformationen. Zwischen Lichtstrom- oder -stärke, Leuchtdauer, Lux oder Lumen dämmert es dem Laien kaum. Unsere kleine Fachkunde bringt Licht ins Dunkel.
Der Lichtstrom wir in Lumen (lm) gemessen. Er gibt die abgestrahlte Lichtmenge einer Velolampe innerhalb einer bestimmten Zeit an.
Für Scheinwerfer mit einer breiten Ausleuchtung findet man oft Angaben in Lumen, da hier die Gesamtmenge des abgestrahlten Lichts ausschlaggebend ist. Für Fahrten im Gelände eignen sich Scheinwerfer mit einem Lichtstrom von über 1000 Lumen.
Die Beleuchtungsstärke wird in Lux (lx) gemessen und gibt die Lichtmenge an, die auf eine bestimmte Fläche fällt. Die Einheit Lux beschreibt daher Lumen pro Fläche, wobei 1 Lux = 1 Lumen pro Quadratmeter ist.
Für Velolampen, die im urbanen Raum zum Einsatz kommen und schmaler ausleuchten, sind die Lux-Angaben gebräuchlich und hilfreich. Bei tiefen Geschwindigkeiten reichen 20 Lux aus. Die stärksten Scheinwerfer erreichen aktuell rund 150 Lux.
Viele Hersteller geben die Leuchtdauer ihrer Produkte in Minuten oder Stunden an. Dies ist insbesondere bei akkubetriebenen Velolichtern relevant und gibt an, nach welcher Betriebszeit die Lampe wieder aufgeladen werden muss. Die Herstellerangaben sind aber oft mit Vorsicht zu geniessen. Abhängig vom Modus, der Aussentemperatur und dem Alter des Produkts kann die Leuchtdauer stark variieren. Während Akkulampen wenige Stunden bis maximal einen Tag leuchten, versprechen batteriebetriebene Velolichter eine Leuchtdauer von bis zu 120 Stunden. Der Blink-Modus kann die Leuchtdauer deutlich verlängern.
Blinkende Velolichter sind in der Schweiz nicht verboten, dürfen aber nur als Ergänzung zu einer ruhenden Beleuchtung angebracht werden. Dies ist in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge festgelegt. Dort sind weder Lux- noch Lumenwerte festgehalten. Lediglich die Sichtbarkeit des Velos «nachts bei guter Witterung auf 100 Meter» muss gewährleistet sein.
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