Wie in Frankreich sollen auch in der Schweiz Velofahrende künftig bei einer roten Ampel rechts abbiegen können – sofern dies so signalisiert ist. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Vorschlag in Vernehmlassung geschickt. Diese dauert noch bis am 25. Januar. Vorgängig wurde die Regelung in Basel während dreieinhalb Jahren getestet. «Der Versuch in Basel hat gezeigt, dass diese neue Verkehrsregel absolut problemlos eingeführt werden kann», sagt Pro-Velo-Schweiz-Präsident Matthias Aebischer. «Für die Velofahrenden führt das gerade in den Städten zu einer deutlich flüssigeren Fahrt».
Keine Unfälle
Beim Pilotprojekt in Basel wies an ausgewählten Verzweigungen eine spezielle Signaltafel Velofahrende darauf hin, dass Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt ist. Die Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der Querverkehr blieben vortrittsberechtigt. Lediglich in 0,5 Prozent der Fälle kam es zu einer Konfliktsituation zwischen abbiegenden Velofahrenden und Vortrittsberechtigten. Während der ganzen Versuchsdauer wurden etwa eine Million Fahrten registriert – dabei kam es zu keinem Unfall.
TCS und bfu mit an Bord
Der TCS und die bfu unterstützen den Artikel ebenfalls. Voraussetzung für die Einführung ist die Einhaltung gewisser Bedingungen. Die bfu verlangt, dass die zu- und die wegführende Strasse über einen Radstreifen und einen vorgezogenen, gelben Haltebalken verfügen. Denn die neue Regelung ist nicht nur für Zweiräder von Vorteil, sondern erleichtert auch den Autofahrenden das Abbiegen, ist doch ein Teil der Velofahrenden bereits abgebogen.
Foto: ZVG







