Neue E-Bike-Regeln in der Schweiz: Das ändert sich für Sie

Am 1. Juli 2025 treten in der Schweiz neue Regeln für E-Bikes und Cargobikes in Kraft. Lesen Sie, welche drei neuen Kategorien es gibt, wie viele Kinder Sie im Lastenrad mitnehmen dürfen und welche Signale neu gelten.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
E-Bike, News, 01.07.2025

Es ist so weit. Am 1. Juli 2025 treten in der Schweiz neue Regeln für Elektrovelos und Cargobikes in Kraft. Die Anpassung der bisherigen Vorschriften und Verkehrsregeln soll dazu dienen, das Velofahren sicherer zu machen.

Drei Kategorien für Elektrovelos in der Schweiz

Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet neu zwischen drei Kategorien von E-Bikes. Neben den bisherigen Kategorien der Leicht-Motorfahrräder und der schnellen Motorfahrräder gibt es nun noch schwere Motorfahrräder. Dazu zählen Lastenräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, die neu ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 450 kg aufweisen dürfen.  

Auf einen Blick

Leicht-Motorfahrräder

  • Motorleistung: max. 500 W 
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: bis 25 km/h  (E-Bikes , E-Cargobikes)
  • Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung (Elektromotor): bis 25 km/h (E-Scooter, E-Roller)
  • Gesamtgewicht: max. 250 kg (statt wie bisher 200 kg)
  • Kein Führerausweis erforderlich (ab 16 Jahren, ab 14 Jahren mit Kat. M) 
  • Kein Kontrollschild 
  • Keine Helmpflicht (Helm empfohlen)

Schnelle Motorfahrräder

  • Motorleistung: max. 1000 W 
  • Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung: 45 km/h (S-Pedelecs)
  • Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung: 30 km/h (klassische Mofas, E-Roller)
  • Führerausweis mind. Kategorie M. erforderlich 
  • Kontrollschild erforderlich 
  • Helmpflicht (Fahrradhelm für schnelle E-Bikes erlaubt)

Schwere Motorfahrräder

  • Motorleistung: max. 2000 W 
  • Höchstgeschwindigkeit mit oder ohne Tretunterstützung: 25 km/h  (E-Lastenräder)
  • Gesamtgewicht: 250 bis 450 kg 
  • Führerausweis mind. Kategorie M. erforderlich 
  • Kontrollschild erforderlich 
  • Helmpflicht

Bis zu vier Kinder im Cargobike

Angepasst hat die Schweizer Landesregierung auch die Vorschriften für den Kindertransport in Lastenrädern. Neu ist es möglich, bis zu vier Kinder auf einem Cargobike zu transportieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Lastenvelo auch über so viele «geschützte Kindersitzplätze» verfügt. Die Sitzplätze müssen über Gurte verfügen.

Signalisation angepasst für «Fahrrad» und «Motorfahrrad»

Das Verkehrssymbol «Fahrrad» gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.).

Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Wo ein Fahrverbot für Mofas signalisiert ist, dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren – neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Eine Übersichtstabelle des Bundesamts für Strassen Astra erklärt die neue Bedeutung der Radverkehr-Signalisation auf einen Blick.

Radwegbenützungspflicht gelockert

Ab dem 1. Juli 2025 können lokale Behörden für schnelle E-Bikes und schwere Lastenvelos die Radwegbenutzungspflicht aufheben. Der Bundesrat hat mit den neuen Regeln zudem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um spezifische Parkfelder für Lastenräder und Velos mit Anhänger einrichten zu können.

 

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