Dichtestress auf dem Veloweg

Der Bundesrat möchte den sogenannten Langsamverkehr stärken. Aus diesem Grund schlägt er neue Regeln vor. Damit dürften künftig zusätzliche Fahrzeuge auf Radwegen fahren.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 17.12.2021

E-Trottinete, Velos, E-Bikes, Lastenräder, Rikschas; im urbanen Raum sind immer mehr Menschen auf Fahrzeugen mit zwei, drei oder auch vier Rädern unterwegs. Die Verkehrsflächen in Städten und Agglomerationen werden stärker beansprucht. Geht es nach der Schweizer Landesregierung, soll künftig dem sogenannten Langsamverkehr mehr Raum zur Verfügung stehen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember einen Bericht veröffentlicht. Dieser fasst die aus Sicht der Magistraten wichtigsten Punkte zusammen und hält fest, wie «das Nebeneinander der Verkehrsteilnehmenden verbessert werden könnte».

Neue Fahrzeuge auf den Velowegen

Die Schaffung von zusätzlichen Verkehrsflächen für aktuelle Trendmobile wie E-Trottis und E-Scooter ist gemäss Bundesrat aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse nicht realistisch. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Radverkehrsflächen für weitere Fahrzeuge zu öffnen.

Künftig sollen neben Velos und E-Bikes mit Tretunterstützung auch rein elektrische Fahrzeuge auf Velowegen und Radstreifen zugelassen sein. Mit schnellen E-Bikes (Tretunterstützung bis 45 km/h) soll ebenfalls weiterhin auf Velowegen gefahren werden dürfen, die Benutzungspflicht von signalisierten Radwegen soll aber aufgehoben werden.

Auf Veloverkehrsflächen sollen Velos, E-Bikes mit Tretunterstützung sowie rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge zugelassen sein. Rechtlich handelt es sich bei dieser Kategorie um Kleinfahrzeuge, die ohne Führerausweis gefahren werden dürfen und die maximal 250 kg (heute 200 kg) wiegen, höchstens 1 m breit und mit maximal 25 km/h unterwegs sind.

Zusätzlich will der Bundesrat die Veloverkehrsflächen auch für Elektrofahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 450 Kilogramm öffnen. Solche Fahrzeuge werden zunehmend im Bereich des Warentransports (sogenannte City-Logistik) eingesetzt.

Mehr Kinder auf dem Lastenvelo

Der Bundesrat will aber nicht nur Velowege für neue Fahrzeuge öffnen, sondern schickt auch Verbesserungen und Vereinfachungen für Elektrovelos und Cargobikes auf den Weg. So sollen Lastenvelos künftig ein Gesamtgewicht von 250 kg anstatt wie bis anhin 200 kg aufweisen dürfen.

Mit dem höheren Gewicht geht eine für viele Nutzerinnen und Nutzer spannende Neuerung einher. Der Bundesrat will die Sitzplatzbeschränkung streichen. So könnten bald auch mehr als zwei Kinder mit einem Cargobike transportiert werden – unter der Voraussetzung, dass entsprechende Sitzmöglichkeiten vorhanden sind.

Die Landesregierung will auch den Betrieb schwerer Lastenräder vereinfachen. Lastenräder bis 450 kg, einer Breite von 1,2 m – für den Transport von Europaletten – und einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h sollen gemäss Vorschlag als Motorfahrräder statt Kleinmotorräder in Verkehr gesetzt werden können. Wie erwähnt dürften sie Veloverkehrsflächen befahren, womit sie gemäss Bundesrat flexibler in Innenstädten eingesetzt werden könnten. Für das Fahren wäre ein Führerausweis der Kategorie M oder F erforderlich.

In einem weiteren Schritt werde das Uvek das Normenkonzept konkretisieren, die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gestützt darauf eine Revision des Strassenverkehrsrechts erarbeiten, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundes.

Velowege müssen genug breit sein

Pro Velo Schweiz begrüsst die Vorschläge des Bundesrats, wie der Verband mitteilt. Die Veloverkehrsflächen bildeten heute das schwächste Element im Strassennetz. Oftmals seien es zu schmale Restflächen, die dort aufhörten, wo sie am nötigsten wären, schreibt Pro Velo Schweiz.

Künftig solle das Velonetz vollwertig, durchgängig und sicher ausgestaltet sein, so wie es auch das Veloweggesetz vorsehe. Mit Blick auf die Zunahme von Fahrzeugen, die darauf verkehren werden, wie etwa Elektrovelos, Cargovelos und auch langsame Elektrofahrzeuge, müssten die Wege aber vor allem auch genügend breit sein.

Auf einen Blick

 

  • Auf Veloverkehrsflächen sollen Velos, E-Bikes mit Tretunterstützung sowie rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge zugelassen sein. Rechtlich handelt es sich bei dieser Kategorie um Kleinfahrzeuge, die ohne Führerausweis gefahren werden dürfen und die maximal 250 kg (heute 200 kg) wiegen, höchstens 1 m breit und mit maximal 25 km/h unterwegs sind.
  • E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h dürfen sowohl die Velo-Flächen als auch die Strasse benutzen. 
  • Elektrofahrzeuge mit einem Gewicht von max. 450 kg (mit Führerausweis Kategorie M oder F) dürfen mit maximal 25 km/h ebenfalls auf den Veloverkehrsflächen fahren.

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