Neue StVO in Österreich: Strengere Regeln für E-Bikes und E-Trottis

Österreich verschärft ab 2026 die Regeln für Zweiräder. Für E-Bikes und E-Trottis gelten neue Altersgrenzen bei der Helmpflicht. E-Mopeds brauchen neu Kontrollschild sowie Helm und fliegen vom Radweg.

Fabian Baumann, Redaktor (fabian.baumann@velojournal.ch)
News, 31.03.2026

Österreich will den Strassenverkehr sicherer machen. Mit der am 25. März verabschiedeten Novelle der Strassenverkehrsverordnung (StVO) kommen auf Zweiradfahrende in unserem Nachbarland wichtige Neuerungen zu. Die ersten Massnahmen treten bereits am 1. Mai 2026 in Kraft.

Mit den Anpassungen reagiert das österreichische Parlament gemäss Mitteilung auf die steigende Anzahl von Unfällen. Die neuen Vorschriften sollen die Sicherheit im Strassenverkehr erhöhen und mehr Klarheit für alle Verkehrsteilnehmenden schaffen. 

Die Änderungen betreffen auch die Nutzung von Velos, E-Bikes, E-Scootern und E-Mopeds sowie die Regeln auf den Radwegen.

Neue Helmpflicht-Altersgrenzen als Kompromiss

Ein ursprünglicher Vorstoss, der eine generelle Helmpflicht für alle Elektro- und E-Scooter-Fahrenden forderte, fand im Parlament keine Mehrheit. Stattdessen tritt ab dem 1. Mai 2026 ein Kompromiss in Kraft, der altersspezifische Vorgaben macht.
Die Übersicht zur Helmpflicht in Österreich:

  • E-Bikes: Neu gilt eine Helmpflicht bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs.
  • E-Scooter (E-Trottis): Neu gilt eine Helmpflicht bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs.
  • Konventionelle Velos: Hier bleibt die bisherige Regelung bestehen (Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre).

Radweg-Verbot: E-Mopeds gelten neu als Kraftfahrzeuge

Keine Kompromisse machte das österreichische Parlament bei der Kategorie der sogenannten E-Mopeds. Dabei handelt es sich um Elektroroller, die ohne Pedalunterstützung bis zu 25 km/h schnell fahren. 

Bislang waren diese Fahrzeuge in Österreich – ähnlich wie in der Schweiz – den E-Bikes rechtlich gleichgestellt. Das Fahren auf Radwegen war erlaubt, und es bestand weder eine Helm-, Führerausweis- noch eine Kontrollschildpflicht.

Diese Freiheiten fallen ab Oktober 2026 weg, da E-Mopeds künftig offiziell als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Für Fahrerinnen und Fahrer bedeutet das:

  • Radweg-Verbot: E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Velowegen fahren und müssen die Strasse nutzen.
  • Neue Zulassungs- und Ausweispflichten: Für das Fahren sind zwingend ein Führerausweis, eine Fahrzeugversicherung sowie ein Kontrollschild erforderlich.
  • Striktes Obligatorium: Es gilt eine generelle Sturzhelmpflicht.
  • Höheres Tempo: Künftig dürfen E-Mopeds mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h unterwegs sein.

Die strengeren Vorschriften für Elektromotorräder dürften die Beliebtheit dieser Fahrzeuge senken. Ähnlich wie hierzulande werden E-Mopeds in Österreich insbesondere von Essenslieferdiensten und Jugendlichen gerne genutzt.
 

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