Wissenswertes zum Veloselbstverlad

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Wer eine Velotour plant und einige Etappen mit dem Zug zurücklegen will, sollte diese Fakten zum Veloselbstverlad in Schweizer Zügen kennen.

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Roger Züger
News, 01.07.2020

Der Sommer steht vor der Tür. Und aufgrund der aktuellen Lage wird das Velo auch für Ferienzwecke noch mehr im Zentrum der Schweizer Bevölkerung stehen. Das bringt Herausforderungen mit sich, vor allem wenn es um den Veloselbstverlad im öffentlichen Verkehr (ÖV) geht. Wer mit dem Velo und mit dem ÖV verreist, eine Tour plant oder eine längere Reise, der sollte sich gut informieren.

Reservierungspflicht oder Kostenpflicht ja oder Nein? Was ist mit Kindervelos? Anhängern? Gruppen-Velo-Reisen?

Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen für das Velo-Sommer-Abenteuer ohne Überraschungen.

Wer kennt die Situation nicht: Egal ob mit oder ohne Velo in Zügen unterwegs, an schönen Wochenenden und während der Sommerferien auch an üblichen Werktagen sind die Veloplätze in den Zügen überfüllt. So sehr, dass Velos aller Art im Eingangsbereich der Zugwagen stehen.

Es ist müssig, darüber zu diskutieren, dass die SBB nicht genügend Wagen mit Veloabstellplätzen zur Verfügung stellt beziehungsweise stellen kann. Doch das ist ein tiefgreifenderes Problem. Denn in Intercity-Verbindungen – beispielsweise von Zürich nach Chur – sind Doppelstöcker im Einsatz, die nur über wenig Veloplätze verfügen und über die ganze Zuglänge verteilt sind. Und so reichen die wenigen, zur Verfügung gestellten Veloplätze, auf diesen Strecken eben niemals aus.

Besteht eine Reservierungspflicht für mein Velo?

Fakt ist: Eine Reservierungspflicht für Velos gilt heute in der Schweiz lediglich in Intercity-Zügen, die auf der Jurasüdfuss-Strecke (IC5/51) und durch den Gotthard-Basistunnel (IC2/21) verkehren. Dies im Zeitraum vom 21. März bis zum 31. Oktober. Diese Veloplätze können über die SBB-App oder im Internet reserviert werden, bis 5 Minuten vor der Abfahrt. Für die Reservierung werden 5 Franken verlangt. In allen andern SBB-Fernverkehrszügen ist aber grundsätzlich keine Reservierung nötig (Stand Mai 2020). Und da ist der Schnellere einfach der Geschwindere. Und wer eben nicht zu den glücklichen Veloplatz-Eroberern gehört, stellt sein Velo einfach dort ab, wo es im Zug Platz hat: im Eingangsbereich. Verboten ist dies nicht explizit – erlaubt jedoch auch nicht.

Reservierungspflicht für Velos soll neu geregelt werden

Die SBB prüfen, ob die Reservierungspflicht im Fernverkehr ausgedehnt werden soll. Wie die «NZZ» im Frühjahr berichtete, handelt es sich gemäss eines Sprechers der SBB aber nur «um Varianten von Überlegungen, die noch in einem frühen Stadium sind». Die SBB wird aber quasi zu Massnahmen gezwungen. Denn: Die Zahl der Fahrräder in Zügen hat zugenommen. Ebenso haben die Bundesbahnen bei den Velo-Tageskarten mehr Absatz verzeichnet.

Andreas Menet, bei der Bahngewerkschaft SEV Präsident des Unterverbands «Zugpersonal», befürwortet gegenüber der «NZZ» eine Reservierungspflicht für Fahrräder in Fernverkehrszügen. Dies, «weil die SBB aus Sicherheitsgründen verhindern muss, dass der Personenfluss eingeschränkt wird».

Der Verband Pro Velo steht einer Reservierungspflicht kritisch gegenüber. So sagte Geschäftsführer Christoph Merkli, dass man «das offene Mitnahmesystem für Velos in der Schweiz in den meisten Zügen beibehalten will». Fortsetzung folgt.

Das muss man über den Veloverlad in Zügen wissen

Braucht es ein Zugticket für das Velo?

Ja, für das Velo ist ein Billett Pflicht.

Für welche ÖV-Angebote zählt das Billett?

Diese Velo-Tickets gelten bei den SBB, bei Privatbahnen, bei Postauto und weiteren Transportunternehmen.

Wie erkenne ich reservierungspflichtige Züge oder Postautos?

Die Züge und Postautos mit Reservierungspflicht sind im Fahrplan am Velosignet mit rechteckigem Rahmen erkennbar.

Was ist, wenn ich mein Velo ohne Reservierung in einem reservierungspflichtigen Zug abstelle?

Wenn du in einem reservierungspflichten Zug keine Reservierung vorweisen kannst, wird ein Zuschlag von 10 Franken verrechnet. Einen Platz für dein Velo können dir die SBB-Mitarbeitenden dann jedoch nicht zusichern, denn sie müssen ihn gegebenenfalls für Reisende mit einer Reservierung freigeben.

Was ist beim Veloverlad in Postautos zu beachten?

Postautos können nur eine beschränkte Anzahl Velos mitführen. Es ist daher in den meisten Fällen eine Reservierung ratsam, auch wenn keine Pflicht besteht. Ab einer Gruppe von 6 Personen besteht aber eine Reservierungspflicht.
Und aufgepasst: Die regionalen Angebote unterscheiden sich, gewisse Linien sind gar vom Velotransport ausgenommen. Es sind daher zwingend die Hinweise im Fahrplan zu beachten. Weitere Informationen sind unter postauto.ch erhältlich.

Kann ich mein Velo auch in den S-Bahnen mitnehmen?

Jein. In der S-Bahn Zürich kannst du dein Velo am Samstag und Sonntag zwar uneingeschränkt mitnehmen. Von Montag bis Freitag jedoch nur von 8 bis 16 Uhr sowie von 19 bis 6 Uhr.
In gewissen S-Bahn-Zügen im Tessin ist in der Hauptverkehrszeit (ausgenommen Sommerschulferien) der Transport von Velos von Montag bis Freitag nicht gestattet. Die Züge sind im Fahrplan mit dem durchgestrichenen Velosignet gekennzeichnet.

Was kostet das Velo-Billett?

Die SBB bietet verschiedene Velo-Billette an.
• Eine Velo-Tageskarte, die zusätzlich zum Personen-Billett gekauft wird. Kosten: 14 Franken
• Es gibt auch die Möglichkeit, auf kürzeren Strecken das Velo-Billett als «normales» Halbtax-Billett zu kaufen. Dies ist sinnvoll, wenn die zurückgelegte Strecke im Halbtax günstiger ist als 14 Franken.
• Velo Multi-Tageskarte (6 frei wählbare Tage). Kosten: 84 Franken. Normalerweise profitieren Kunden bei solchen Multi-Tageskarten von Rabatten. Nicht aber bei der Velo-Multi-Tageskarte der SBB. Die Kosten entsprechen einfach 6 Velotageskarten, die für 14 Franken auch separat gekauft werden können.
• Velo-Pass: Dieser ist ein Jahr gültig, jedoch nicht übertragbar. Kosten: 240 Franken. Damit kann das Velo übers ganze Jahr transportiert werden – natürlich unter der Berücksichtigung der Reservierungspflicht.

Kostet die Reservierung in Intercity-Zügen?

Ja, die Reservierung ist mit Kosten verbunden. Für die Reservierung werden zusätzlich zum Velo-Billett 5 Franken verlangt.

Gibt es Beschränkungen, was die Velogrösse betrifft?

Ja, die gibt es. Der Transport von Tandems, Liegevelos, Dreirädern, Cargobikes und weiteren Velos, die länger als zwei Meter sind, ist aus Platz- und Sicherheitsgründen in IR-, IC- und EC-Zügen der SBB nicht erlaubt. Wer mit dem Lastenvelo oder dem Tandem unterwegs ist, muss auf Regionalzüge ausweichen.

Was ist, wenn ich aufgrund einer Beeinträchtigung auf mein Tandem oder Liegefahrrad angewiesen bin?

Personen mit einer «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» können ihr Tandem, Liegefahrrad oder Dreiradfahrrad für den Preis eines gewöhnlichen Velos mitnehmen.

Was ist mit Veloanhängern (Transport- oder Kinderanhänger), dürfen die gratis mitgeführt werden?

Veloanhänger, die als Kinderwagen ohne Zugfahrzeug genutzt werden – also ohne Velo – zählen als Kinderwagen und können als Gepäckstück kostenlos mitgeführt werden. 

Veloanhänger, die als Veloanhänger, egal ob Transport- oder Kinderanhänger, am Velo mitgeführt werden, müssen mit einem zusätzlichen Billett gelöst werden. Das heisst: Wer mit Velo, Veloanhänger und Kind im Zug reist, braucht ein Billett für sich selbst, das Velo, den Anhänger (1/2) und das Kind.

Achtung: Aufgrund der Türdimension und aus Sicherheitsgründen dürfen lediglich Anhänger bis maximal 80 cm Breite transportiert werden!

Kosten Kindervelos in Zügen ebenfalls?

Kindervelos von Kindern unter 6 Jahren gelten als Handgepäck und können gratis transportiert werden. Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren können ihr Kinder- oder Windschattenvelo gratis mitnehmen, wenn sie von ihren Eltern mit einem gültigen Velo-Billett begleitet werden und eines der folgenden Abos/Billette besitzen:

• Junior-Karte
• Kinder-Mitfahrkarte (Bei der Kinder-Mitfahrkarte reicht die Begleitung durch eine Person ab 16 Jahren. Es muss sich dabei nicht um einen Elternteil handeln.)
• GA Kind
• GA Familia Kind
• STS-Familienkarte

Können meine zwölf Freunde und ich uns ungeniert auf ein Bike-Abenteuer inklusive Veloselbstverlad in Zügen machen?

Jein. Für Gruppen ab 10 Personen ist der Veloselbstverlad im Zug nicht möglich. Das Zauberwort heisst Gruppenteilung.

Sind Sparbillette oder Spartageskarten auch für Velos gültig?

Nein, die Sonderangebote sind für Velos nicht gültig.

Wo kann ich die Velo-Billette kaufen?

Der Velo-Pass kann online auf sbb.ch oder an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs gekauft werden. Der Velo-Pass wird auf dem SwissPass gespeichert. Velo-Multi-Tageskarten erhält man an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder am Billettautomaten. 

Velo-Tageskarten können online auf sbb.ch, in der Smartphone-App, an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder am Billettautomaten gekauft werden. 

Streckenbillette können online auf sbb.ch, in der Smartphone-App, an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder am Billettautomaten gekauft werden. 

Das Velo kostenlos als Handgepäck mitführen

Das Velo kann kostenlos als Handgepäck mitgeführt werden, wenn es in eine Velotransporttasche gepackt wird. Dabei muss das Vorderrad demontiert und mit dem Velo in der Transporttasche verstaut werden. 

Wer noch bequemer mit dem Velo im ÖV reisen möchte und sein Velo dabei perfekt schützen will, kann auch auf einen Velokoffer zurückgreifen. Doch Achtung: Die Masse solcher Velokoffer überschreiten die maximalen Dimensionen für kostenloses Handgepäck meistens. 

Das muss beim Velo als Handgepäck in Zügen beachtet werden

• Verstauen Sie Ihr verpacktes Velo während der Zugfahrt unter bzw. über dem Sitz oder im Einsteigebereich.
• Achten Sie darauf, dass Ihre Velotragetasche gut gesichert ist und nicht umkippen kann, keine anderen Fahrgäste behindert, keine Schiebetüren blockiert und keine Unfallgefahr darstellt.
• Die mit einem Velopiktogramm gekennzeichneten Plattformen sind für den kostenpflichtigen Veloselbstverlad reserviert und dürfen nicht mit Velotragetaschen belegt werden.
• Wenn Sie Ihre Velotragetasche auf einem Sitzplatz deponieren möchten, müssen Sie zusätzlich ein halbes Billett lösen.
• Wie für Ihr übriges Handgepäck auch, haften Sie allein für Ihr Velo.
• Laut SBB müssen Faltvelos aus Hygiene-Gründen zusammengeklappt und verpackt sein, um kostenlos im Zug transportiert zu werden.

Roger Züger ist Verantwortlicher Content Marketing und Kommunikation bei unserem Medienpartner Veloplus

Fotos: ZVG 

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