Grauzone Mountainbike

Immer mehr Menschen entdecken das Velo als Sportgerät und sind mit Mountainbikes in der Natur unterwegs. Allerdings dürfen viele Wege gar nicht befahren werden und jeder Kanton hat eigene Regelungen.

Pete Mijnssen ist Chefredaktor des Velojournals.

Pete Mijnssen, Chefredaktor (pete.mijnssen@velojournal.ch)
News, 11.08.2020

Die Zahl der Biker ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Aus dem Bericht «Sport Schweiz 2020» geht hervor, dass acht Prozent der Bevölkerung über fünfzehn Jahren Mountainbike fährt. Damit ist die Sportart auf zwei Rädern beliebter als Fussball oder Tennis.

Der Trend widerspiegelt sich in den Verkaufszahlen – fast jedes zweite in der Schweiz neu verkaufte Velo ist ein Mountainbike – sowie auch im Ausbau von Mountainbike Regionen und Tourismusangeboten.

Im Mittelland fehlt die Infrastruktur

Schweizweit gibt es etwa sechzig Bike-Anlagen. Dazu gehören Pumptracks, Rundkurse und Pisten im Gelände, die nur von Bikern befahren werden dürfen. Jedoch werden diese Anlagen nur von einem kleinen Teil der Mountainbikerinnen und -biker genutzt. Die meisten drehen nach Feierabend eine kleine Runde in der näheren Umgebung des Wohnortes oder machen am Wochenende eine längere Tour.

Aber gerade im Bevölkerungsreichen Mittelland gibt es wenige Bikerouten, weshalb oft der nächstgelegene Wald frequentiert wird. In vielen Kantonen ist Mountainbiken – aufgrund eines veralteten Gesetzesparagrafen aus dem Jahre 1958 – allerdings nur auf den breiten, mit Kies befestigten Waldstrassen erlaubt. Denn im Strassenverkehrsgesetz heisst es: «Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss oder Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.»

1958 war der Fall klar: Velofahren ist auf solchen Wegen nicht erlaubt und auch nicht machbar. Mit den heutigen Mountainbikes ist das Befahren von Wanderwegen jedoch durchaus möglich und Kies- und befestigte Wege für viele Radsportler wenig attraktiv. Sie bewegen sich daher trotzdem auf Pfaden und Wanderwegen und damit in einer gesetzlichen Grauzone.

Keine einheitliche Regelung

Durch die steigende Zahl von Mountainbikes auf Wanderwegen fühlen sich nicht nur Wanderer gestört. Problematisch sind auch illegale Pisten, die kreuz und quer durch den Wald verlaufen. Dadurch können die Natur beschädigt und Tiere aufgeschreckt werden. St. Gallen will darum in Zusammenarbeit mit der Polizei verstärkte Kontrollen durchführen.

Auch im Appenzell ist es verboten, abseits von signalisierten oder befestigten Wegen unterwegs zu sein. Genau umgekehrt ist es im Kanton Graubünden. Dort ist Mountainbiken auf jedem Weg erlaubt, sofern er nicht explizit mit einem Verbot gekennzeichnet ist.

Das Mountainbike wird berücksichtigt, aber ...

Zurzeit wird vom Bundesrat ein neues Veloweggesetz ausgearbeitet. Neben dem Velowegnetz für den Alltag wird darin auch dasjenige für die Freizeit geregelt. Somit ist das Mountainbike explizit miteinbezogen. Allerding ist davon auszugehen, dass es mit dem neuen Gesetz keine landesweit einheitlich Regelung geben wird, sondern dass die Kantone weiterhin selbst entscheiden, welche Pfade und Wege sie den Bikern frei geben.

 Fotos: Pixabay, Fabrizio Macedo

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