Autofahrer überholen massiv zu nahe

Eine Stichprobe des Konsumentenmagazins Saldo in Zürich und Basel zeigt: Vier von fünf Autofahrern halten den empfohlenen Sicherheitsabstand beim Überholen von Velos nicht ein.

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Julie Nielsen
15.10.2019

Geringe Sicherheitsabstände sind keine Seltenheit. Die von Saldo durchgeführte Stichprobe zeigt nun: Jeder dritte Autofahrer in Zürich und Basel kam den Test-Velofahrenden gefährlich nahe und überholte mit weniger als einem Meter Abstand. Jeder fünfzigste Autolenker überholte die Testpersonen sogar mit einem Abstand unter 50 Zentimeter.

Der VCS und Pro Velo Schweiz empfehlen einen Überholabstand von mindestens 1,5 Meter als Richtgrösse, die KFZ-Fahrer nicht unterschreiten sollten. Laut der Messungen von Saldo wurde dieser Abstand jedoch nur von jedem fünften Automobilisten eingehalten.

Die Stichproben zeigen: In Zürich fahren Autolenkerinnen und -lenker besonders nah an Radlern vorbei. Ganze 36 Prozent der Automobilisten unterschritten sogar die Einmeter-Grenze. In Basel waren es 29 Prozent, die diesen kritischen Sicherheitsabstand unterschritten. Beruhigend: Sehr knappe Überholmanöver mit weniger als 50 Zentimeter Abstand kommen selten vor.

Die Messungen im Überblick.

In der Blechmühle

Laut der Stadtpolizei Zürich verunfallten im letzten Jahr 30 Velofahrende weil sie von Kraftfahrzeugen gestreift wurden oder weil sie wegen zu nahem Auffahren in ein anderes Fahrzeug prallten.

Das Problem: Für Autofahrende hat das zu nahe Überholen keine Konsequenzen. Fühlen sich Velofahrerinnen von zu nahe vorbeifahrenden Autos bedrängt, weichen sie nach rechts aus. Dieses Manöver erhöht allerdings das Risiko, in eine sich plötzlich öffnende Tür eines parkierten Autos zu prallen, was zu schweren Verletzungen führen kann.

Zudem sind Überholabstände im Schweizer Gesetz nicht festgelegt. Es steht lediglich, dass ein ausreichender Abstand gewahrt werden müsse. Somit ist die Breite des Überholabstands Ermessensache der Autolenker.

Pro Velo Schweiz fordert mit der Petition«Abstand ist Anstand» einen gesetzlichen Mindest-Überholabstand von 1 bzw. 1,50 Meter – wie er in vielen anderen europäischen Ländern bereits gilt. Vorläufig lehnt der Bundesrat jedoch eine konkrete Regelung ab, weil sie kaum durchsetzbar und schwierig zu kontrollieren sei.

 

Siehe auch

Abstand ist Anstand

 

Foto: Mirjam Graf