Alles Wissenswerte über Veloregeln

Grundsätzlich gelten für Velofahrende die gleichen Verkehrsregeln wie für Automobilisten: Strassenschilder und Lichtsignale müssen befolgt werden, es gilt Rechtsvortritt und wer auf einem schnellen E-Bike unterwegs ist, muss sich auch an Tempolimits halten.

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Julie Nielsen
05.11.2019

Velofahrende werden oft verdächtigt, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Velojournal hat deshalb eine Zusammenstellung aller für Velofahrer geltenden Regeln erarbeitet.

Grundsätzliches

  • Für alle Velofahrenden gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
  • Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Kinder dürfen ein Fahrrad nur benützen, wenn sie die Pedale treten können.
  • Kinder bis 6 Jahre müssen beim Befahren von Hauptstrassen von einer mindestens 16-jährigen Person begleitet werden.
  • Fussgänger dürfen Velowege benützen, wo Trottoir und Fussweg fehlen.
  • Autofahrerinnen dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Velostreifen fahren, sofern sie den Veloverkehr dadurch nicht behindern.
  • Schnelle E-Bikes gehören in die Kategorie «Mofas». Sie dürfen mit Mofa-Fahrverbot gekennzeichnete Strecken mit ausgeschaltetem Elektromotor befahren. 

Wo fahren?

  • Velofahrer und E-Bikerinnen müssen die mit Schild signalisierten Velowege und -streifen grundsätzlich benützen. Auch schnelle Rennfahrer dürfen nicht auf der Strasse fahren, wenn Velowege vorhanden sind.
  • Auf Velowegen darf nur in Fahrtrichtung gefahren werden.
  • Fussgängerzonen und Fussgängerstreifen sind den Fussgängern vorbehalten. Velofahrer haben nur Zutritt, wenn sie ihr Velo schieben oder das Zusatzsignal «Velo gestattet» angebracht ist. (Schnelle E-Bikes sind beim Zusatzsignal «Velo gestattet» nur mit ausgeschaltetem Motor erlaubt.
  • Velofahrerinnen dürfen nur dann mit dem Velo auf der Busspur fahren, wenn dies auf einem Piktogramm angegeben ist.
  • Im Kreisverkehr soll zur eigenen Sicherheit in der Mitte des Fahrstreifens gefahren werden.

Nebeneinanderfahren

Velofahrerinnen dürfen in speziellen Situationen nebeneinander fahren, sofern der Verkehr nicht behindert wird:

  • In Gruppen von mehr als 10 Personen
  • Auf signalisierten Velowanderwegen und Velorouten auf Nebenstrassen
  • Auf dem Veloweg
  • In Begegnungszonen

Vortritt

  • Busse haben beim Verlassen der Haltestelle Vortritt. Für das Tram gilt der Tramvortritt.
  • Bei einer Tram- oder Bushaltestelle ohne Schutzinsel haben die Ein- und Aussteigenden Vortritt
  • In Begegnungszonen gilt ein Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. In Mischzonen muss mit dem Velo in angemessenem Tempo gefahren werden. Die Fussgänger haben aber Vortritt.
  • Velofahrer haben keinen Vortritt, wenn sie vom Velostreifen auf die anliegende Strasse fahren. Das gilt auch, wenn beim Überholen von anderen Velofahrenden der Velostreifen kurz verlassen wird.
  • Rechtsabbiegen bei Rot ist verboten. Auch wenn der Verkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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Für mehr Infos klicken Sie auf das entsprechende Verkehrssignal.

Handzeichen

  • Deutliches Handzeichen geben vor dem Abbiegen ist Pflicht.
  • Wenn ein Velofahrender seinen Abbiegevorgang rechtzeitig mit klarem Handzeichen angezeigt hat, darf er nicht mehr überholt werden.
  • Selbst der Radfahrer, der zum Überholen eines andern ausschwenkt, hat dies anzuzeigen.
  • Vor dem Verlassen des Kreisels muss ein deutliches Armzeichen nach rechts gegeben werden.
  • Der Lenker darf nicht vollständig losgelassen werden, freihändig Fahren ist verboten.

Überholen

  • Velofahrer dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorbeifahren. (Aufs Trottoir ausweichen oder sich zwischen Autos hindurchzuschlängeln ist verboten.)
  • Andere Velofahrer dürfen auf dem Veloweg nur links überholt werden.

Velo abstellen

Grundsätzlich gilt: Wo das Velo abgestellt wird, darf es nicht stören.

  • Auf dem Trottoir muss ein Mindestens 1,5 Meter breiter Durchgang für die Fussgänger frei bleiben.
  • Das Velo muss möglichst platzsparend parkiert werden.
  • Das Velo darf keine Eingänge oder die Sicht auf Schaufenster von Geschäften versperren.

Lastentransport

  • Velofahrerinnen sowie Mitfahrende dürfen keine Fahrzeuge und Gegenstände stossen, ziehen oder schleppen. Erwachsene Velofahrer dürfen jedoch mit der gebotenen Vorsicht einen Hund an der Leine führen.
  • Velofahrer dürfen keine Gegenstände mitführen, welche die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Strassenbenützer gefährden. Mitgeführte Gegenstände dürfen höchstens 1 m breit sein.
  • Das Betriebsgewicht (Anhänger plus Zuladung) eines Veloanhängers darf höchstens 80 kg betragen.
  • Anhänger an Fahrrädern dürfen mit der Ladung höchstens 1,00 m breit sein. Nach hinten ist ein Überhang der Ladung von höchstens 50 cm gestattet.
  • An Velos darf nur 1 Anhänger mitgeführt werden.

 Kinder transportieren

  • Velofahrer von mindestens 16 Jahren dürfen ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss die Beine des Kindes schützen und darf den Fahrer nicht behindern.
  • Das Mitführen von höchstens zwei Kindern ist in einem Veloanhänger oder Lastenrad mit geschützten Sitzen gestattet.
  • Fahrradanhänger und -kindersitz sind auch gleichzeitig einsetzbar.
  • Fahrradanhänger und Kindersitze dürfen auch mit E-Bikes verwendet werden.

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Bilder: Velojournal, Mirjam Graf