Am 10. Oktober hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Magistraten wollen «verschiedene Verkehrsregeln den sich gewandelten Anforderungen anpassen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern», wie es in einer Mitteilung des Bundesrates heisst. Während die meisten Änderungen den Autoverkehr betreffen, gibt es auch zwei für Velofahrende bedeutende Neuerungen.
Rechtsabbiegen bei Rotlicht für Velos erlaubt
Bei entsprechender Signalisation sollen Radfahrerinnen und Radfahrern künftig an einer Kreuzung trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen. Bei einem mehrjährigen Versuch in Basel habe sich diese Regelung bewährt, sodass sie jetzt ins Verkehrsrecht aufgenommen werden solle, schreibt die Landesregierung.
Velofahren auf dem Trottoir
Eine zweite Verordnungsanpassung betrifft Primarschülerinnen und -schüler. Kindern bis 12 Jahre soll das Velofahren auf dem Trottoir erlaubt werden, sofern kein Velostreifen oder Radweg vorhanden ist. Dabei müssen sie ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen, auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren. Damit will der Bundesrat die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden mit der geringsten Erfahrung erhöhen.
Quantensprung
Pro Velo Schweiz begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen und bezeichnet sie als Quantensprung. Vor allem das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende führe zu einer deutlichen Verbesserung. «Der Versuch in Basel hat gezeigt, dass diese neue Verkehrsregel absolut problemlos eingeführt werden kann», sagt Pro Velo-Schweiz-Präsident Matthias Aebischer. «Für die Velofahrerinnen und Velofahrer führt das gerade in den Städten zu einer flüssigeren Fahrt.»
Die Lobbyorganisation zeigt sich auch erfreut darüber, dass primarschulpflichtigen Kindern das Radeln auf dem Trottoir erlaubt werden soll. Für Aebischer ist klar, dass die unsicher fahrenden Kinder so am besten geschützt werden. Er appelliert jedoch an Eltern und Kinder, die nötige Vorsicht walten zu lassen und den Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir immer Vortritt zu gewähren. Dasselbe gelte auch beim Rechtsabbiegen bei Rot.
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 25. Januar 2019.
Update: 11.10.18
Foto: ZVG