Die Würfel im Verfahren der EU um Antidumpingzölle auf in China gefertigte E-Bikes sind gefallen: Die EU-Kommission hat entschieden, ab sofort einen Antidumpingzoll zu erheben, der je nach Unternehmen variabel gehandhabt werden soll.
jw
Branche,
19.07.2018
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Im Antidumping-Verfahren bezüglich E-Bikes aus China hat die EU-Kommission eine Entscheidung gefällt und am Mittwoch in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Dazu hat sie auch eine ausführliche Begründung geliefert (Link zur Publikation im Amtsblatt). Nach Abschluss der Untersuchungen erhebt die EU-Kommission einen vorläufigen Antidumpingzoll auf E-Bikes, die in China produziert wurden. Die Höhe des Zolls fällt dabei je nach betroffenem Unternehmen unterschiedlich aus und reicht von 83.6 Prozent in der Spitze bis 27.5 Prozent am unteren Ende. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Die betroffenen Parteien können binnen 25 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Verordnung reagieren und beispielsweise eine Anhörung durch die Kommission beantragen.
Im Rahmen der Eurobike hatte sich die europäische Importeursvereinigung für leichte Elektrofahrzeuge (LEVA-EU) bereits mächtig ins Zeug gelegt und im Rahmen einer Info-Veranstaltung auf den drohenden Bankrott vieler kleiner bis mittlerer Branchenakteure im Falle eines Anti-Dumping-Zolls auf chinesische Importe hingewiesen. Gleichzeitig kündigte LEVA-EU dort auch eine Klage auf Nichtigkeit der Vorregistrierung von E-Bike-Importen aus China an, welche die EU-Kommission am 3. Mai verordnet hatte. Erst durch diese Vorregistrierung können nachträglich Zölle auf bereits importierte E-Bikes erhoben werden.