Die Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) schreibt vor, dass alle Kraftfahrzeuge in der EU über eine obligatorische Haftpflichtversicherung verfügen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein in einem EU-Mitgliedstaat gegen Haftpflicht versichertes Fahrzeug in der gesamten EU in den Genuss der Deckung kommt. Schon zu Beginn des Jahres 2019 lag in Brüssel ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, der die Versicherungspflicht von den schnellen E-Bikes auf alle Velos mit elektrischem Hilfsmotor ausweiten wollte, da diese neu als Kraftfahrzeuge definiert werden sollten. Gegen dieses Ansinnen, das den E-Bike-Boom wohl schnell beendet hätte, richteten sich die European Cycling Federation (ECF) und die Vereinigung der europäischen Veloindustrie (Conebi), und dank ihrem Lobbying konnte das Ansinnen der EU-Kommission vom EU-Parlament abgeblockt werden.

Die Kennzeichen- und Versicherungspflicht gilt in der EU nach wie vor
für schnelle E-Bikes, wird aber nicht auf alle E-Bikes ausgeweitet.
Im Rahmen von Verhandlungen zur weiteren Harmonisierung von Regeln für Kfz-Versicherungen kam nun die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für alle E-Bikes wieder auf die Traktandenliste. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) stellte sich aber unmissverständlich gegen dieses Ansinnen - und setzte sich damit durch: Eine Überregulierung des E-Bike-Markts müsse aus wirtschaftlichen wie verkehrspolitischen Gründen vermieden werden. Das sind gute Nachrichten für Hersteller von E-Bikes, denn dadurch bleiben die Hürden für die Nutzung von E-Bikes so tief wie bis anhin - und der Boom dürfte anhalten. Ebenfalls ausgenommen von der Versicherungs- und Kennzeichenpflicht sind Rasenmäher, Kinder-Fahrzeuge und Boliden, die nur auf Rennstrecken benutzt werden.







