Covid-19: Bundesrat verfügt zweiten Shutdown

Wegen der raschen Verbreitung des mutierten Coronavirus verordnet der Bundesrat per nächster Woche einen zweiten Shutdown. Veloläden müssen die Verkaufslokale wieder schliessen, aber die Werkstätten dürfen offen bleiben.

Laurens van Rooijen, Redaktor (lvr@cyclinfo.ch)
Branche, 14.01.2021

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Am Mittwochnachmittag hat der Bundesrat an einer Pressekonferenz über das weitere Vorgehen rund um die Covid-19-Pandemie informiert. So werden die per 22. Dezember eingeführten Einschränkungen und Massnahmen bis Ende Februar verlängert. Doch dabei bleibt es nicht: Weil die Anzahl der täglich neu nachgewiesenen Ansteckungen mit dem neuartigen Coronavirus nur sehr langsam zurückgeht und die mutierte Virusvariante aus Grossbritannien nochmals deutlich ansteckender ist, zieht die Landesregierung die Schrauben weiter an. Wie schon von Mitte März bis Mitte Mai 2020 müssen alle Geschäfte, die keine Güter des täglichen Bedarfs verkaufen - also Lebensmittel oder Medikamente ab Montag, 18. Januar und bis mindestens Ende Februar schliessen. Dieser neuerliche Shutdown betrifft gemäss Interpretation von Cyclinfo auch den Velofachhandel.

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Schrauben mit Schutzmaske: An dieses Bild werden sich Zweiradmechaniker wie auch
die Kundschaft in den kommenen Wochen gewöhnen müssen. Foto: bicycleroots.com

Neu: Masken-Tragpflicht in der Werkstatt
Wie bereits vor einem Jahr gilt auch diesmal: Velowerkstätten tragen zur Mobilität bei, gelten als systemrelevant und dürfen darum ihren Betrieb aufrecht erhalten und ihre Dienste für Reparaturen und Unterhalt von Velos weiterhin anbieten. Dabei sind zwingend die Distanz- und Hygienegebote zu beachten, insbesondere beim Kontakt mit Kundschaft - etwa bei der Annahme oder der Rückgabe von Reparaturen. Die verschärften Massnahmen sehen zusätzlich eine Homeoffice-Pflicht vor. In Velowerkstätten, wo dies kaum praktikabel ist, gilt überall dort eine Tragpflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken, wo mehrere Personen in einem Raum beschäftigt sind. Damit rückt der Bund von der Leitlinie ab, dass eine Tragpflicht nur dann besteht, wenn eine Mindestdistanz von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Verschärfung der Tragpflicht zwingt 2rad Schweiz nun zu einer Anpassung des Schutzkonzepts. Laut Verbandssekretär Daniel Schärer soll das neue Konzept bis Freitag auf der Website von 2rad Schweiz (Link) zum Download verfügbar sein.

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Diese Regeln gelten in den folgenden fünf Wochen während dem zweiten Shutdown. Für die Velobranche
sind die Schliessung der Ladenlokale und die Maskenpflicht am Arbeitsplatz relevant. Quelle: BAG

Eine andere, zentrale Frage für die Velobranche ist der Verkauf: Wer sich vor Jahresfrist eingehend damit befasst hat, wie die Kundschaft auch bei geschlossenem Ladenlokal erreicht und beraten werden kann, verfügt bereits über wertvolle Erfahrung. Cyclinfo hat im Frühjahr 2020 die Herausforderung des Shutdowns für die Branche in zwei Titelgeschichten und einer Reihe von Onlineartikeln thematisiert und dabei Tipps und Beispiele präsentiert, wie der Fachhandel auf die Schliessung der Ladenlokale reagieren kann - vom Versand von Newslettern über die Beratung via Socialmediakanäle bis zu Click&Collect-Verkäufen. Links zu diesen Artikeln sind unten aufgeführt. Dass der Bundesrat wie bereits im Frühjahr die Garten-, Bau- und Hobbymärkte offen lassen will, dürfte erneut für böses Blut unter Velofachhändlern führen - denn auch diese verkaufen Velos und Velozubehör.

Das Coronavirus und der Verkauf, Teil 1 (Link)
Das Coronavirus und der Verkauf, Teil 2 (Link)
Das Coronavirus und der Verkauf, Nachtrag (Link)

Link zum neuen Schutzkonzept von 2rad Schweiz

www.bag.admin.ch

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