Bundesrat präsentiert das Veloweggesetz

Am 19. Mai hat der Bundesrat das fertige Veloweggesetz präsentiert. Die Landesregierung empfiehlt dem Parlament, dem neuen Gesetz zuzustimmen.

Fabian Baumann, Redaktor (baumann@cyclinfo.ch)
Gesellschaft, 20.05.2021

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An seiner Sitzung vom 19. Mai hat der Bundesrat das Veloweggesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Magistraten empfehlen den eidgenössischen Räten, dem Gesetz zuzustimmen. «Ein gutes und sicheres Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden», heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.

Sicher, durchgehend, attraktiv

Mit dem Veloweggesetz nimmt der Bund die Kantone in die Pflicht. Die Planung und Umsetzung von Velowegnetzen wird künftig rechtsverbindlich. Die Kantone und Gemeinden sollen die Planung und Umsetzung rasch vorantreiben. Der Bundesrat schlägt dazu eine Planungsfrist von fünf Jahren und eine Umsetzungsfrist von 20 Jahren vor.

Das neue Gesetz enthält verschiedene Qualitätsziele. Radwege sollen insbesondere durchgehend, direkt, sicher – wo möglich vom motorisierten Verkehr und von Fussgängerinnen und Fussgängern getrennt –, einheitlich und attraktiv sein. Der Bundesrat weist indes darauf hin, dass das neue Gesetz die Hoheit der Kantone bei der Umsetzung nicht einschränke.

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