Ein Blick auf die Entwicklung der Covid-19-Fallzahlen über die vergangenen Wochen zeigt: Die Schweiz befindet sich mitten in der zweiten Welle. Während manche Kantone schon vor vielen Wochen eine Tragpflicht für Nasen-Mund-Schutzmasken in Ladenlokalen verordneten, verzichteten andere Kantone bisher auf diesen Schritt. Damit ist nun per Montag, 19. Oktober Schluss: Im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung beschloss der Bundesrat am Sonntag eine Anpassung der Covid-19-Verordnung in Form einer Reihe von landesweit geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dazu gehört auch die Tragpflicht für Gesichtsmasken in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Vertragen sich Velo und Schutzmasken? Beim Testride vor einem Monat schon. Foto: LvR
In den Erläuterungen zu diesen Massnahmen nennt der Bundesrat als Beispiele ausdrücklich Verkaufslokale sowie Werkstatt- und Reparaturbetriebe für Velos. Diese Pflicht gilt für das Personal wie für Kunden, und Verstösse können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Als Gesichtsmasken gelten laut Bundesrat Atemschutzmasken, Hygienemasken sowie Textilmasken, die eine hinreichende, Dritte schützende Wirkung entfalten. Um unerfreuliche Diskussionen zu vermeiden, empfiehlt sich eine klare Information schon am Eingang des Ladenlokals beziehungsweise der Werkstatt. Und Mehrweg-Masken mit coolen Designs lassen sich auch im Velohandel verkaufen.
Direkter Link zur angepassten Covid-19-Verordnung des Bundes







