Ob bei den täglich neu gemeldeten Ansteckungen mit dem neuartigen Coronavirus, den Hospitalisierungen oder den Todesfällen: Die Zahlen stagnieren in der Schweiz aktuell auf einem hohen Niveau oder nehmen gar zu, statt abzunehmen. Darum hatten viele Beobachter erwartet, dass der Bundesrat am Freitagnachmittag strengere Regeln verordnen würde - vor allem für den Wintersport, aber auch für die Gastronomie und den Detailhandel. Dank aktivem Lobbying konnten die Wintersportgebiete weitreichende Einschränkungen verhindern. Dennoch verfügte der Bundesrat per Mittwoch, 9. Dezember eine Reihe neuer Vorschriften, wovon eine den Detailhandel sehr direkt betrifft. Zudem setzt der Bundesrat die Kantonsregierungen unter Druck und wird am 8. Dezember an einer ausserordentlichen Sitzung eine Lagebeurteilung vornehmen und falls nötig per 11. Dezember in Kraft tretende, weitere Regeln verhängen.

Die Beschränkung der Anzahl Kundinnen und Kunden in Läden zwingt Detailhändler,
ihre Sicherheitskonzepte anzupassen und dies der Kundschaft mitzuteilen. Bild: zVg
Um die Kontakte vor Weihnachten auf ein Minimum zu beschränken, will der Bundesrat die Bevölkerung dazu bewegen, Einkäufe bewusster zu planen. Darum ist ab Mittwoch in Ladenlokalen nur noch eine Person pro 10 Quadratmeter statt wie bisher pro vier Quadratmeter zugelassen - eine Reduktion der maximal erlaubten Anzahl Kunden um den Faktor 2.5. In kleinen Ladenlokalen mit einer Verkaufsfläche von maximal 30 Quadratmetern ist eine Person pro 5 Quadratmeter zulässig. Zum Vergleich: In einer zu zwei Dritteln gefüllten Gondel einer Bergbahn stehen pro Person nur 0.75 Quadratmeter zur Verfügung. Velohändler tun darum gut daran, ihr Schutzkonzept an die neuen Vorgaben aus Bern anzupassen und dies auch am Eingang des Ladenlokals unmissverständlich zu kommunizieren.







