Bundesrat: Detailhandel soll ab März wieder öffnen

Vor der Medienkonferenz des Bundesrats vom Mittwochnachmittag war der Ruf nach Lockerungen lauter geworden. Zumindest der Detailhandel darf sich freuen und die Verkaufslokale ab 1. März wieder öffnen - unter Auflagen.

Laurens van Rooijen, Redaktor (lvr@cyclinfo.ch)
Branche, 18.02.2021

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Als der Bundesrat am 14. Januar verkündete, dass für die Schweiz vom 18. Januar an bis mindestens Ende Februar ein zweiter Shutdown gelte, war die Ernüchterung bei vielen gross. Entsprechend heftig war in den vergangenen Tagen das Lobbying. Mit ihrer Forderung nach einer kompletten Öffnung per 1. März schafften es die Präsidenten von Gewerbe und Gastronomieverband zwar in die Schlagzeilen. Dass die Landesregierung dieser Maximalforderung nicht nachkommen würde, war absehbar. Dennoch wurde vor der Medienkonferenz vom Mittwochnachmittag rege diskutiert, was der Bundesrat entscheiden und welchen Sektoren und Branchen er entgegen kommen könnte - wenn überhaupt. Im Hintergrund hatten mit ASMAS, Velosuisse, Motosuisse und 2rad Schweiz auch Verbände des Sporthandels dem Bundesrat ihre Sicht dargelegt.

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Auch wenn in allen Ladenlokalen ab 1. März die gleichen Regeln gelten, hilft eine
klare Information vor dem Eingang Missverständnisse vermeiden. Foto: LvR

Nach der Medienkonferenz vom Mittwochnachmittag ist klar: Während sich die Gastronomie, Fitnessstudios, Kulturbetriebe und die Organisatoren von Grossveranstaltungen nach dem Willen des Bundesrats noch mindestens bis zum 1. April gedulden müssen, darf sich der Detailhandel freuen. Denn ab dem 1. März dürfen wieder Kunden im Verkaufslokal willkommen geheissen werden. Dabei gelten voraussichtlich dieselben Vorschriften wie von Anfang Dezember bis Mitte Januar: Für das Personal im Verkauf und der Werkstatt wie für die Kundschaft gilt eine Tragpflicht für Nasenmundschutzmasken, und die maximal zulässige Anzahl von Kunden im Verkaufslokal bemisst sich nach dessen Fläche. Diese Vorschläge des Bundesrats werden als nächstes den Kantonen vorgelegt und könnten noch in Details angepasst werden.

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Im Ladenlokal sind Hinweise auf die Maskenpflicht und Desinfektionsmittel Teil vom
Schutzkonzept. Dazu kommt die Begrenzung der Anzahl Kunden. Foto: LvR

In einer ersten Einschätzung gibt sich Daniel Schärer als Sekretär von 2rad Schweiz entsprechend vorsichtig: «Die Beschlüsse des Bundesrats sind noch nicht definitiv, und die Detailverordnung dazu ist noch nicht publiziert. Persönlich erwarte ich eine ziemlich strikte Einschränkung der Anzahl Kunden - wie das ja bereits von Anfang Dezember bis zum 18. Januar der Fall war. Wir werden bei 2rad Schweiz alles im Detail studieren und dann das Schutzkonzept in Absprache mit Velosuisse und Motosuisse anpassen.» Bis die neuen Regeln in Kraft treten, bleiben noch zehn Tage Zeit. Aber immerhin sieht es danach aus, dass der Velofachhandel im Alltagsgeschäft bald mit einer Hürde weniger konfrontiert sein dürfte - und seine Kompetenz in Service und Verkauf wieder voll ausspielen kann.

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