Die Verlängerung der Antidumping-Strafzölle der EU gegen in China gefertigte E-Bikes hat die Exporte aus dem Reich der Mitte nach Europa empfindlich getroffen. Doch nicht alle Marktakteure wollen sich mit dieser Situation abfinden: Ein 35-jähriger Velohändler aus Wien importierte zwischen 2017 und 1019 über 2000 E-Bikes aus China nach Österreich und verkaufte diese weiter. Um die geltenden Antidumping-Strafzölle der EU zu umgehen, hatte der Händler eine falsche Herkunft der Ware deklariert: Diese sei in Bangladesh gefertigt worden - einem Land, dem die EU zwecks Entwicklungshilfe einen begünstigten Präferenzzollsatz von 0 Prozent einräumt. Für in China hergestellte Velos gilt in der EU ein Regelzollsatz von 14 Prozent, und E-Bikes unterliegen nochmals einem Antidumping-Zoll von 48.5 Prozent.

Typisch für Billig-E-Bikes aus China: Statt einem Mittelmotor kommt ein Nabenmotor
zum Einsatz, und von einer Integration des No-Name-Akkus kann keine Rede sein.
Durch die falsche Herkunftsangabe der importierten E-Bikes hinterzog der Velohändler nach Angaben vom österreichischen Finanzministerium Einfuhrzölle in Höhe von EUR 140'000.-. Ein Hinweis des europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) führte die Zollfahndung im Jahr 2019 auf die Spur des Wiener Velohändlers. Im März 2022 wurde der Mann vom Landesgericht Wien rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von EUR 410'451.- verurteilt. Das Schuldbekenntnis des Mannes habe sich in der Urteilsverkündung als strafmildernd ausgewirkt, heisst es in einer Mitteilung des Finanzministeriums (Link). Abgabenbetrug könne mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden.







