Die vergangenen Wochen waren komplett durch de Coronavirus-Pandemie und die dagegen erlassenen Einschränkungen für das öffentliche Leben und den Detailhandel geprägt: Per 17. März durften nur noch Lebensmittelläden, Supermärkte, Apotheken und Tankstellenshops ihre Ladenlokale offen halten. Seit dem 27. April dürfen Bau- und Hobbymärkte, Gartencenter, Blumenläden sowie eine Reihe personenbezogener Dienstleister ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Nächste Woche steht nun der bisher grösste Schritt in Richtung Normalität auf dem Programm: Der gesamte Detailhandel darf seine Ladenlokale am 11. Mai wieder öffnen – aber nur unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten. 2rad Schweiz hat ein detailliertes Covid-19-Schutzkonzept für Zweiradhändler auf der eigenen Website publiziert (Link).

Das Distanzgebot gilt auch im Ladenlokal - gegenüber Kunden wie Personal. (Illustration: pd-f.de)
Die wichtigsten Punkte dieses Schutzkonzepts sind: Strikte Kontrolle und Dosierung des Zutritts zum Ladenlokal, klare Kommunikation der Massnahmen gegenüber Mitarbeitenden wie gegenüber der Kundschaft, häufige Desinfektion von Kontaktflächen, mit denen Kundschaft wie Angestellte in Berührung kommen, und die Einhaltung des Distanzgebots – beziehungsweise das Tragen einer Schutzmaske, wenn dies nicht möglich sein sollte. Zudem sieht das Schutzkonzept eine Maskentragpflicht für Mitarbeitende und Kunden im Bereich des Verkaufs von Bekleidung und Helmen vor. Um Termine über den Tag zu verteilen und Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich weiterhin, auf eine Terminabsprache per Telefon oder Mail zu bestehen.

Die angepassten Verhaltensvorschriften des Bundesamts für Gesundheitswesen sehen
das Tragen von Masken vor, wenn das Distanzgebot nicht eingehalten werden kann.
Ein besonderes Augenmerk gilt den Testfahrten: Eine telefonische Vorabsprache ist auch hier dringend zu empfehlen. So sollte die Kundschaft wenn möglich einen eigenen Helm zur Testfahrt mitbringen. Zudem sind die Kontaktflächen am Velo wie Griffe und Sattel vor und nach der Testfahrt zu desinfizieren. Aus der Sicht von Shopmanagern beziehungsweise Besitzern von stationären Fachhandelsgeschäften ist es zudem zentral, die Angestellten über die ergriffenen Massnahmen im Detail zu informieren und dies per Unterschrift bestätigen zu lassen. Des Weiteren ist die Sicherung des Nachschubs mit Schutzmasken und Desinfektionsmittel Chefsache.

Bargeldlose Zahlungen sind unter den aktuellen Umständen vorzuziehen.
Um für Inspektionen gerüstet zu sein, empfiehlt 2rad Schweiz zudem, eine Übersicht über die ergriffenen Massnahmen ausgedruckt bereit zu halten – und bietet auf der Website eine passende Vorlage (Link). «Es ist wichtig, dass jeder Betrieb für sich die Massnahmen aus dem Branchenkonzept definiert. Diese sollen im Dokument ‹Schutzkonzept für Firma› erfasst werden. Von kantonalen Stellen kann die Einhaltung der Schutzmassnahmen kontrolliert werden. Deshalb muss das Schutzkonzept griffbereit sein», schreibt der Berufsverband auf seiner Website.







